|

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Brandenburg e.V.


Logo: Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Brandenburg e.V.. Link zur Startseite

Fachthemen_Informationen

 

Die SGK Brandenburg unterstützt die kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg durch die Bereitstellung von Fachinformationen zu unterschiedlichen Themen, die nachfolgend abgerufen werden können.

 

Aktuelle Informationen zu übergeordneten kommunalen Themen finden Sie auf der Seite der Bundes-SGK

 

  • Mehr direkte Braunkohle für Brandenburg – Ein Versuch über die direkte Demokratie und ihre Unterstützer

     

    Christian Maaß
    Geschäftsführer der SGK Brandenburg

     

    Elemente der direkten Demokratie tragen vor allem auf kommunaler Ebene zur Bereicherung der kommunalen Selbstverwaltung und lokalen Demokratie bei. Auch auf der Landesebene finden sie ihre Berechtigung. Unser demokratischer und sozialer Rechtsstaat braucht das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig. 

    Eine einseitige – auch parteipolitisch begründete – Überhöhung dieses Elements bei gleichzeitiger bewusster Herabsetzung der repräsentativen Demokratie führt indessen nicht zu „Mehr Demokratie“ sondern untergräbt die Fundamente unseres demokratischen Gemeinwesens. Im Sinne des Allgemeinwohls des gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte so hohen und wertvollen Gutes der Demokratie ist den entsprechenden Eiferern etwas mehr Demut, Realitätssinn und Fähigkeit auch zur Selbstkritik zu wünschen.    

     


  • Gutachten zur Mindestfraktionsstärke in kommunalen Vertretungen

     

    Steffen Wandschneider, LL.M.

    Der Verfasser war von 2003 bis 2008 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte der Universität Rostock.

     

    Das vorgelegte Gutachten befasst sich mit der Neufassung der Fraktionsmindeststärken in § 32 BbgKV. Die Vorschrift sieht eine nach der Größe der Gemeindevertretung abgestufte Regelung vor. Insbesondere für die Klein- und Kleinstfraktionen des bisherigen Rechts werden hierdurch Einschränkungen vorgenommen, die verfassungsrechtlich kontrovers beurteilt werden.

     


  • Aufsichtsräte haften! Konsequenzen aus dem Urteil des OLG Brandenburg vom 17.02.2009 – 6 U 102/07

     

    Michael Fischer-Räder

     

    Die Aufsichtsräte nehmen eine zentrale Bedeutung ein bei der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinden.  Das Urteil des OLG Brandenburg hat unter ihnen für  Aufregung gesorgt. Vielen Mandatsträgern werden jetzt die Risiken verdeutlicht, die mit der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten verbunden sind. Zwar nehmen die von kommunalen Gremien entsandten Mitglieder ihrem Selbstverständnis nach öffentliche Interessen (der Kommune) wahr. Jedoch geht das Gesetz davon aus, dass die Aufsichtsräte primär die Interessen der Gesellschaft wahrnehmen. Hieraus ergeben sich haftungsrelevante Konstellationen in der Arbeit der Aufsichtsräte. Bei der Entscheidung, sich einer GmbH bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu bedienen, standen diese Aspekte meist im Hintergrund.

     


  • Zehn Thesen zum klassischen Ehrenamt oder warum wir die Kommunale Selbstverwaltung brauchen

     

    Christian Maaß
    Geschäftsführer der SGK Brandenburg

     

    Es gibt immer wieder Diskussionen über die kommunale Selbstverwaltung, in der durchaus unnötig kritisch und bisweilen auf einer möglicherweise nur begrenzten Informationsbasis stehend, argumentiert wurde. Dies zum Anlass nehmend anbei zehn Thesen zum klassischen Ehrenamt in Form der kommunalen Selbstverwaltung. Die Thesen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausgewogenheit. Die Thesen werden auch vor dem Hintergrund der Fehler und Unzulänglichkeiten des klassischen Ehrenamts geschrieben.

     


  • Erfahrungen zum Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen in Brandenburg

     

    Christian Maaß
    Geschäftsführer der SGK Brandenburg

     

    In Brandenburg gibt es hinsichtlich des Wahlrechts einen Kompromiss, der sich grundsätzlich an dem Modell aus Niedersachsen orientiert. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils drei Stimmen, die frei über die Listen und die Personen verteilt werden können. Es ist äußerst schwierig, die Auswirkungen des Wahlrechts auf gesicherter empirischer Grundlage zu beurteilen. Für Brandenburg gilt, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen eher gering ist. Sie lag bei den Kommunalwahlen im Jahr 2003 bei 45,83 Prozent. Es gibt kein signifikant größeres Interesse an den Kommunalwahlen auf Grund des personenbezogenen Wahlrechts.

     


Aktuelle Einladung

  • 18.09.2010, 09:30 Uhr -

    Zwanzig Jahre SGK Brandenburg

     

    Offizieller Beginn der Veranstaltung 10.00 Uhr. Ab 9.30 Uhr Möglichkeit für Gespräche bei Kaffee und Kuchen.


Kontakt

Bitte füllen Sie alle Felder aus, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind.

Kontaktdaten
Ihre Nachricht
Einverständniserklärung