Mike Schubert und Cassandra Lehnert – Mitglieder im Vorstand der Bundes-SGK

In einer hybriden außerordentlichen Delegiertenversammlung, wurde am 10. Juni ein neuer Vorstand der Bundes-SGK gewählt! Wir freuen uns, dass der Potsdamer Oberbürgermeister, Mike Schubert, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bundes-SGK gewählt wurde und Cassandra Lehnert (Gemeinde Panketal und Bernau), vom Parteivorstand der SPD (Bund) benannt, ebenfalls Mitglied des Vorstandes wird. Wir wünschen euch viel Erfolg sowie…

In einer hybriden außerordentlichen Delegiertenversammlung, wurde am 10. Juni ein neuer Vorstand der Bundes-SGK gewählt! Wir freuen uns, dass der Potsdamer Oberbürgermeister, Mike Schubert, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bundes-SGK gewählt wurde und Cassandra Lehnert (Gemeinde Panketal und Bernau), vom Parteivorstand der SPD (Bund) benannt, ebenfalls Mitglied des Vorstandes wird. Wir wünschen euch viel Erfolg sowie Spaß dabei!
Wir wünschen beiden viel Erfolg und danken allen, die Delegierte waren und die vor Ort Tagungspräsidium und Mandatsprüfungskommission unterstützt haben!

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  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • Bund: Die Kommunen und der Koalitionsvertrag 2018

    Auch wenn der vorliegende Koalitionsvertrag, über den die Mitglieder der SPD bis zum 2. März dieses Jahres zu entscheiden haben, durchaus unterschiedlich beurteilt wird, scheint doch Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Bildung einer handlungsfähigen Regierung kurzfristig notwendig ist.

    Soweit es kommunalpolitische Aspekte in dem 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag betrifft, zeigt sich die Bundes-SGK mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. So erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, am 9. Februar dieses Jahres, dass die positiven Ergebnisse für die Kommunen überwiegen würde. Insbesondere die Beachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) und die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sei zu begrüßen.

    Baranowski weiter: „Die verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose sowie die geplanten Investitionen in Schulen, Bildung und den ÖPNV werden direkt erfahrbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist ein ebenso ein wichtiger Schritt vorwärts. Dabei werden wir darauf achten, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt. Positiv zu bewerten ist ebenfalls das Ziel, ein gesamtdeutsches Fördersystem zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, wie eine sachgerechte Altschuldenlösung mit Hilfe des Bundes auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Einführung einer Grundrente und eine Verbesserung des Mieterschutzes weisen deutlich auf die sozialdemokratische Handschrift im Koalitionsvertrag hin.

    Man habe sich jedoch zudem eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben gewünscht und werde sich dafür weiter einsetzen.

    Eine ausführliche Darstellung ist hier zu finden: Bundes-SGK Darstellung KoaV 2018

    Etwas kritischer sieht dies der Landkreistag. Obwohl auch er das Werk grundsätzlich begrüße seien nach seinem Dafürhalten die Finanzmittel nicht ausreichend finanziell abgesichert, zudem zeige der Vertrag eine strukturelle Schwächung der kommunalen Ebene. Was damit im Einzelnen gemeint ist, ist einer Kurzbewertung des Landkreistages vom 13. Februar zu entnehmen, siehe LKT Bewertung Koalitionsvertrag 2018

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt einige Aspekte des Koalitionsvertrages, wie unter anderem das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperations-verbotes, sodass in Zukunft der Bund auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen in die Bildung vor Ort investieren dürfe. Man erwarte jedoch, dass bestimmte Fragen noch geklärt würden, wie unter anderem die Kostentragung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden könnten und für Unterkunftskosten für Flüchtlinge die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wurde Seitens des Bundes deutlich kritisiert, schon weil dieser Anspruch bis 2025 nicht durchsetzbar sei. Weitere Details finden sich hier: Bewertung Koalitionsvertrag 2018

  • Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

    von Birgit Morgenroth (mog)

    Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam 

    Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.

    Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.

    Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.

    Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.

    Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951

     

     

  • Umfrage: neues Logo der SGK Brandenburg – mit oder ohne Adler?

    Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg,

    die Zeiten ändern sich und die SGK Brandenburg entwickelt sich mit!

    Ein neuer Slogan, ein neues Logo sollen demnächst alle unsere Briefe, Zeitungen und Einladungen zieren. Thomas Irmer, langjähriges Vorstandsmitglied, hat dazu zwei Vorschläge erarbeitet. Einen mit und einen ohne Adler – aber schon die Abstimmung im Vorstand der SGK Brandenburg hat gezeigt, wie wichtig der Adler vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern ist. Oder ist es Zeit für einen Wechsel?

    Wir sind ein Verein und deshalb entscheiden bei uns die Mitglieder!

    Wir hätten gerne von euch gewusst: welcher Vorschlag gefällt euch besser?

    Mit oder ohne?

    Keine Felder gefunden.
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    Kommunalwahlen: neu oder erneut gewählt worden?

    Allen, die es geschafft haben, ganz herzlichen Glückwunsch!
    Nun gibt es Einiges zu wissen und zu tun, insbesondere in den konstituierenden Sitzungen. Dafür bietet die SGK Brandenburg entsprechende Seminare in den Regionen an.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

    Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

    Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

    Weitere Informationen zu den Abendveranstaltungen in Beeskow, Eberswalde, Kyritz, Lübben und Potsdam am 6., 13. bzw. 14. Juni sind hier in der rechten Spalte zu finden (einfach anklicken!) oder unter „Veranstaltungen“ (siehe oben!). 

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per E-Mail info@sgk-potsdam.de,
    • telefonisch unter 0331 / 730 98 200,
    • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
    • über das jeweilige Anmeldeformular auf der entsprechenden Seite!
  • Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

    Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.

    Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc. 

    Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!