Familienleistungsausgleich bleibt

Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten. Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt…

Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
Potsdam, 27. Mai 2025

 

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    Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!

    Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de

    17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!

    18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online

    Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

    Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/

    19. November 2022 Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
    Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow

    Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • (soweit angegeben) über unsere Homepage (sgk-brandenburg.de) unter „Veranstaltungen“

     

  • Ratsherrenerlass – die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalvertreter*innen

    Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

    Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):

    Ratsherrenerlass 15 Oktober 2021

  • Ohne die Kommunen geht es beim Impfen nicht!

    Stellungnahme des Vorstandes der SGK Brandenburg e.V.

    Etwas mehr als ein Jahr, nachdem das erste Mal das Coronavirus in Deutschland entdeckt wurde, stehen bereits die ersten Impfstoffe zur Verfügung und es konnte deutschlandweit mit den Impfungen begonnen werden. So auch in Brandenburg. Damit konnte ein Meilenstein im Kampf gegen das Sars-Cov-2 Virus erreicht werden. Denn die Schutzimpfung ist ein elementarer Baustein, um das Leben aller wieder in „normale“ Bahnen zu lenken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Impfprozess so vollständig wie nötig, aber auch so zügig wie möglich erfolgt.

    Mittlerweile wurden die ersten Impfzentren eröffnet – unter anderem in Potsdam, Cottbus, Schönefeld oder Prenzlau. Schwierigkeiten zeigen sich aber dann, wenn ein Mangel an Impfstoffen dafür sorgt, dass es zwar ein Impfzentrum gibt, das aber mangels ausreichender Medikamente die Arbeit gar nicht erst aufnehmen kann oder aber wieder einstellen muss. Wie jüngst in Eberswalde. Hinzu kommt, dass in den vorhandenen Stellen statt der wünschenswerten bis zu 600 Impfdosen oft nur 70 verimpft werden können. Auch die Herausforderung in einem Flächenland, die zentralen Zentren tatsächlich zu erreichen, sorgt nicht nur für Unmut und offene Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch für eine deutliche zeitliche Verzögerung.

    Angesichts dieser logistischen Herausforderungen stellt sich vielen kommunal Verantwortlichen nun die Frage, ob das bisher praktizierte System, welches in wesentlichen Bereichen von der Perspektive der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, für die weiteren Impfphasen ausreichend tragfähig und belastbar sein wird. Als Menschen, die ehren- und hauptamtlich in der Verantwortung in ihren kommunalen Wirkungsbereichen stehen, haben sie tagtäglich mit den Menschen zu tun; sie sind in der Regel auch die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen relevanten Fragen vor Ort. In den Kommunen weiß man um die vorhandenen Räumlichkeiten, kann Fragen der Logistik schneller einschätzen und ist Hort der Daten, die für die weitere Impfstrategie erforderlich sind. Von den Kommunen gehen auch gerade zahlreiche Initiativen aus, wie z. B. die so genannten „Kümmerer“ die Impfwillige unterstützen oder Ehrenamtliche, die den Transport der Bürgerinnen und Bürger zu den Impfzentren übernehmen bis zu Überlegungen, die Impfungen – vielleicht mittels Impfbus – zu den Menschen in den Städten und Dörfern zu bringen.

    Mit einer stärkeren Einbindung der Kommunen in die laufenden Prozesse und einem einheitlichen Handeln, auch über die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Landräten und Landrätinnen hinaus, kann es gelingen, dass die so dringend notwendige, weitgehende Durchimpfung so zügig und so strukturiert wie möglich gelingt. Die Kommunen sind bereit dabei zu unterstützen, damit wir alle bald wieder zu einem normalen Alltag zurückkehren können.

  • Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

    Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.

    Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc. 

    Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!


  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • FRÖHLICHE WEIHNACHTEN UND EIN GUTES NEUES JAHR!

    Die Geschäftsstelle der SGK Brandenburg ist zwischen Weihnachten und Neujahr per Email (info@sgk-brandenburg.de) erreichbar und in dringenden Fällen auch telefonisch unter 0331 / 730 98 200. 

    Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, alle Interessierten, den hauptamtlich und den ehrenamtlich Aktiven in den Kommunen fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr!