FRÖHLICHE WEIHNACHTEN UND EIN GUTES NEUES JAHR!

Die Geschäftsstelle der SGK Brandenburg ist zwischen Weihnachten und Neujahr per Email (info@sgk-brandenburg.de) erreichbar und in dringenden Fällen auch telefonisch unter 0331 / 730 98 200.  Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, alle Interessierten, den hauptamtlich und den ehrenamtlich Aktiven in den Kommunen fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue…

Die Geschäftsstelle der SGK Brandenburg ist zwischen Weihnachten und Neujahr per Email (info@sgk-brandenburg.de) erreichbar und in dringenden Fällen auch telefonisch unter 0331 / 730 98 200. 

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, alle Interessierten, den hauptamtlich und den ehrenamtlich Aktiven in den Kommunen fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr!

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  • Barrierearme und -freie Kommunikation in den Kommunen – kommunizieren wir so, dass uns jede/r versteht?

    Bild: Querschnitt/pixelio.de

    Kommunikation ist alles, heißt es immer und man solle die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Aber geht das so einfach, wie es sich anhört? Gerade in dieser besonderen Zeit der Pandemie haben wir festgestellt, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger eben nicht dort abgeholt wird, wo er oder sie sich gerade befindet. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.

    Welche das sein können und wie man in der Kommunikation darauf eingehen kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten es hierfür gibt, wollen wir in dieser Online-Veranstaltung klären. Auch soll es um Möglichkeiten gehen, welche die Weitergabe an Informationen erleichtern können und um die einzelnen Besonderheiten bezogen auch auf die jeweilige Beeinträchtigung im Rahmen der Weitergabe von Informationen soll es gehen. An verschiedenen Beispielen soll dargestellt werden, auf welche Dinge konkret zu achten ist!

    Zudem möchten wir mit all denen ins Gespräch kommen, die eigene Erfahrungen gemacht haben und Vorschläge und Ideen haben, was und wie man etwas noch besser machen kann!

    Referent: Stephan Neumann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung findet online und kostenfrei statt!

    Anmeldungen sind möglich

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • hier:

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  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • Kommunale Grundlagen – Wochenend-Workshop, Tagesseminar und Wochenendseminare (November und Dezember)

    Viele von euch kennen unsere Kommunalakademie und haben sie auch schon besucht! Weil wir wissen, dass viele von euch nicht immer Zeit haben alle Veranstaltungen zu besuchen, die sie gerne besuchen würden, haben wir dieses Jahr alles etwas anders gemacht. Es bleibt bei der Vermittlung von Grundwissen, das man in der Kommunalpolitik braucht, gleichzeitig habt ihr aber die Möglichkeit die Module einzeln zu besuchen. Je nachdem, was euch interessiert und wofür ihr Zeit habt. Ihr könnt an allen Modulen (KA 1, 2 und 3) teilnehmen oder nur an einem Teil davon und ihr könnt schauen, ob ihr übernachten wollt oder auch nicht. So wie es für euch am besten passt! Uns ist es wichtig, dass ihr ein rundes Angebot bekommt.
    Schaut einfach mal rein!
    • WOCHENEND-WORKSHOP „ENDLICH MAL NICHT EINER MEINUNG SEIN“ (KA 1) 24. November – 25. November in Kloster Lehnin
    • KOMMUNALE HAUSHALTE GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSPLANUNG UND –FÜHRUNG (KA 2) 2. Dezember 10:00 – 14:00 Uhr in Blossin
    • WOCHENENDE DER KOMMUNALEN GRUNDLAGEN: KOMMUNALRECHT SOWIE BAUEN UND PLANEN (KA 3) am 8. Dezember – 9. Dezember in Königs-Wusterhausen
    Wir freuen uns über Anmeldungen oder Nachfragen
    per Telefon (Tel.: 0331/730 98 200),
    per E-Mail (info@sgk-brandenburg.de) oder über
    das Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite.
    Die Veranstaltungen seht ihr hier auf der rechten Seite!
    Wenn ihr an allen drei Modulen teilnehmen wollt, reicht eine Email mit euren Daten und mit der Anmerkung, ob ihr am ersten und am letzten Wochenende übernachten wollt.
  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025

     

  • Viele interessante Veranstaltungen der SGK Brandenburg im Oktober, November und Dezember!

    27. Oktober 2022 ab 18 Uhr Nachgefragt! Die sozialen Folgen der Energiewende Gespräch mit Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam (Online)

    Kaum ein Thema wird so engagiert diskutiert wie die Energieversorgung! Kommen gegenwärtig noch besondere Herausforderungen hinzu, ist gerade die Energiewende ohnehin ein Thema, das ebenso motiviert angegangen wird wie sie kontrovers diskutiert wird. Bei allen positiven ökologischen und durchaus auch ökonomischen Auswirkungen hat die Energiewende jedoch auch soziale Konsequenzen. Was bedeutet das für die Kommunen im Land Brandenburg? Wir freuen uns, dass Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam und für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit zu diesem Thema für ein Gespräch zur Verfügung steht!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/nachgefragt-die-sozialen-folgen-der-energiewende-gespraech-mit-brigitte-meier-beigeordnete-der-stadt-potsdam/

    29.Oktober 2022 9.30 bis 13 Uhr (Präsenz!) Bauen und Planen – kommunales Bauland entwickeln
    Ort: Seminarhaus Havelland, Werderdammstraße 9, 14669 Ketzin OT Paretz

    Bauland, insbesondere das kommunale, ist eine endliche Ressource. Umso wichtiger ist es, es optimal zu nutzen. In dieser Veranstaltung sollen die Grundlagen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen für die Kommunalpolitik bei der Bauflächenentwicklung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Wir freuen uns dafür als Referentin Kathrin Pollow, Leiterin des Stadtplanungsamtes und Fachbereichsleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, gewonnen zu haben, die sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit der praktischen Umsetzung vertraut ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/bauen-und-planen-praesenzseminar/

    1.November 2022 18.00 bis 21.00 Uhr Rechtssicher per Video tagen! Videositzungen in den kommunalen Vertretungen – § 34 Absatz 1 a der Brandenburger Kommunalverfassung verständlich gemacht (Online)

    Vieles musste in den letzten Jahren in den kommunalen Vertretungen diskutiert werden, oftmals war aber schon die Frage: wie darf man eigentlich tagen? Mit der jüngsten Änderung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber auch außerhalb einer Notlage die Videoteilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht. Die Regelung in § 34 Abs. 1a BbgKVerf wirft in ihrer Anwendung und Handhabung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darunter etwa wann ein begründeter Antrag auf Videoteilnahme vorliegt, wie die Sitzung technisch umzusetzen ist, welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den Grundsatz der Öffentlichkeit und wie funktionieren geheime Wahlen per Video?

    Die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker Tobias Schröter, vielen bereits aus den Seminaren zum Kommunalrecht bekannt, und Georg Hanke, Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, werden einen Überblick geben, was man wissen muss und was zu beachten ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/rechtssicher-per-video-tagen-videositzungen-in-den-kommunalen-vertretungen-%c2%a7-34-absatz-1-a-der-brandenburger-kommunalverfassung-verstaendlich-gemacht/

    10.und 16. November 2022) – jeweils 17.30 – 20.00 Uhr Kindertagesstätten in den Kommunen Brandenburgs – Grundlagen und Finanzierung (2teilige Veranstaltung!, Online)

    Eine gute und zuverlässige und gute Kindertagesbetreuung für unsere Jüngsten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zahlreiche Diskussionen in den letzten Jahren haben aber auch deutlich gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, die Rahmenbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie die Umsetzung in den Kommunen zu kennen und zu verstehen. Wichtig ist das aber nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die hauptamtlich und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Kommunen Brandenburgs, müssen sie doch bei zahlreichen Gelegenheiten Entscheidungen treffen, die die Betreuung der Kleinsten betreffen. Dafür sind Kenntnisse erforderlich, die in diesem zweiteiligen Online-Seminar vermittelt werden sollen.

    Wie sind eigentlich die bundesrechtlichen Regelungen, die landesspezifischen Strukturen und wo liegen die konkreten Zuständigkeiten? Wer ist für die Bedarfsplanung zuständig und wie kann die Qualität sichergestellt und weiterentwickelt werden? Welche Regelungen gelten für die Fachkräfte und wie mit dem Fachkräftemangel umgehen? Wie steht es um die Kalkulation der Elternbeiträge? Was ist möglich, was ist sinnvoll und was geht vielleicht auch nicht? Wie werden die Eltern ab dem 1. Januar 2023 wegen der Energiekrise voraussichtlich zusätzlich durch Beitragsbegrenzungen entlastet? Gegenstand der Veranstaltung wird das geltende Kita-Recht in der Fassung, die aktuell und im nächsten Kita-Jahr 2023 / 2024 (voraussichtlich) gelten wird, sein. Diese und weitere Fragen werden wir mit Volker-Gerd Westphal (Leiter der Abteilung für Kinder und Jugend, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg) erörtern können!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-kindertagesstaetten-in-den-kommunen-brandenburgs-grundlagen-und-finanzierung-2teilig/

    16. November 2022 17.30 – 18.30 Uhr Nachgefragt: Was gibt es Neues im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
    Bauwesen? – Gespräch mit Annett Jura (Abteilungsleiterin im BMWSB) (
    Online)

    Wohnen ist ein Thema, das jeden angeht! Nur weniges auf der bundespolitischen Ebene ist für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger so relevant, wie die Themen Bauen und Wohnen. Ist doch die Lage in den Kommunen im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Von dicht besiedelten Gebieten bis hin zu Regionen, die als „unbesiedelt“ gelten, ist alles dabei und die meisten Regionen liegen irgendwo dazwischen. Die Herausforderungen beim Bauen von Wohnungen, die Chancen der Planungsbeschleunigung, die Novelle des Baugesetzbuches, die Wohngeldnovelle, der Heizkostenzuschuss, die Wohnungslosigkeit, die neue Wohngemeinnützigkeit und nicht zuletzt die Finanzhilfen des Bundes, im Zusammenhang mit der Erbringung von Eigenanteilen der Kommunen sind alles Themen, die auch die haupt- und die ehrenamtlich Verantwortlichen in der kommunalen Ebene Brandenburgs bewegen.

    Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!

    Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de

    17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!

    18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online

    Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

    Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/

    19. November 2022 Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
    Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow

    Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • (soweit angegeben) über unsere Homepage (sgk-brandenburg.de) unter „Veranstaltungen“