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Kommunalpolitik in Zeiten von Covid-19 – wie geht die Arbeit in den kommunalen Vertretungen weiter?
21. April 2020 @ 18:00 - 20:00

Covid-19 und seine Folgen beeinflussen das tägliche, das wirtschaftliche aber eben auch das politische Leben. Sitzungen in den kommunalen Vertretungen konnten nicht stattfinden oder mussten abgesagt werden. Fragen nach den Möglichkeiten von Livestreams und Abstimmungen im Umlaufverfahren kamen auf, während anderen Ortes Sitzungen in Hallen abgehalten wurden.
Dennoch gab und gibt es viele Unsicherheiten, sei es aus Angst vor einer Ansteckung oder auch, weil die Sorge besteht, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz, einer der wichtigsten Grundsätze in der Kommunalverfassung Brandenburgs, nicht ausreichend aufrecht erhalten kann. Welche Beschlüsse kann und sollte man gerade fassen? Welche sind überhaupt noch möglich? Müssen und dürfen Sitzungen einberufen werden? Und wenn ja: wie?
Ein Gesetzesentwurf, der am 15. April im Plenum des Landtages Brandenburg beraten werden wird, soll Abhilfe schaffen, nicht zuletzt indem er die Grundlage für eine Verordnung schafft, die in den Kommunen die Möglichkeit schafft, die Verfahren in den kommunalen Vertretungen an die gegenwärtige Situation anzupassen.
Was sagt der Gesetzentwurf aus?
Wie wird die Verordnung aussehen?
Wie können die Verfahren aussehen?
Wie können Beschlüsse in den kommunalen Vertretungen gefasst werden?
Auf diese Fragen möchten wir mit dem Webinar Auskunft geben! Daran wird ebenfalls Andreas Noack teilnehmen, der als Abgeordneter des Landtages sowie Sprecher für Städtebauförderung, Regionalentwicklung und Kommunalfinanzen der SPD-Fraktion des Landtages, die Verhandlungen zu Gesetz und Verordnung ganz maßgeblich gestaltet und geführt hat.
Als Referenten konnten wir David Kolesnyk, als Fraktionsreferent eingebunden in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes und zudem Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam, gewinnen.
Anmeldungen bitte:
per E-Mail an info@sgk-potsdam.de oder
per Telefon 0331/730 98 200
Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Link, unter dem sie sich auf der entsprechenden Webinarseite anmelden können.