Aufruf zum Mitmachen!

Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg, die SGK Brandenburg, unser Verein, lebt davon, dass viele mitdenken, mitreden und mitmachen. Deshalb möchten wir euch ganz herzlich einladen, euch mit euren Ideen, Talenten und Beiträgen einzubringen! Vielleicht schreibt ihr gern und habt Lust auf einen kurzen Artikel oder ein paar Fotos für unsere Publikationen? Vielleicht habt ihr eine…

Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg,

die SGK Brandenburg, unser Verein, lebt davon, dass viele mitdenken, mitreden und mitmachen. Deshalb möchten wir euch ganz herzlich einladen, euch mit euren Ideen, Talenten und Beiträgen einzubringen!

  • Vielleicht schreibt ihr gern und habt Lust auf einen kurzen Artikel oder ein paar Fotos für unsere Publikationen?
  • Vielleicht habt ihr eine Idee für ein Seminar, einen Workshop oder eine Diskussion bei euch vor Ort?
  • Ihr möchtet, dass bestimmte Themen vertieft werden?
  • Vielleicht habt ihr Spaß daran, Veranstaltungen mitzuplanen oder neue Formate vorzuschlagen?
  • Oder ihr habt einfach eine gute Idee, die ihr schon lange teilen wollt?

Alles davon ist willkommen! Wir können nicht alles möglich machen, aber sehr vieles!

Wenn ihr euch beteiligen möchtet oder einfach neugierig seid, könnte ihr das hier tun! Wir freuen uns über jede Rückmeldung und darauf, gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen.

Zum Abschluss möchten wir, der gesamte Vorstand der SGK Brandenburg und die Geschäftsstelle, euch noch eine schöne und entspannte Weihnachtszeit wünschen – voller Licht, Wärme und guter Momente.

Kommt gut ins neue Jahr! Möge 2026 euch Gesundheit, Freude und viele inspirierende Augenblicke bringen.

 

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    Die SGK Brandenburg unterstützt kommunale Haupt- und Ehrenamtliche nicht nur mit Veranstaltungen, sondern auch mit Publikationen! Und deshalb erhalten unsere aktuellen Mitglieder unsere Ausgabe zur konstituierenden Sitzung in den kommunalen Vertretungen, mit einem umfassenden Beitrag von Christian Großmann und einem zu haushaltsrechtlichen Fragen von Paul Niepalla, kostenfrei zugesandt. Damit sich alle adäquat vorbereiten können!
    Solltet ihr euch für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren, sei es als gesamte Fraktion oder als Einzelmitglied, schicken wir sie euch auch gerne zu . Anfrage einfach an info@sgk-brandenburg.de!
  • Das digitale Klassenzimmer – Digitalisierung in den Schulen Brandenburgs (online!)

    Gespräch mit Steffen Freiberg

    Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Online-Veranstaltung

    13. Juni 2022

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    Wir freuen uns, dass Steffen Freiberg, Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, für ein Gespräch und einen Austausch zur Verfügung steht!

    Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

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    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder hier:
  • Kommunale Grundlagen – Wochenend-Workshop, Tagesseminar und Wochenendseminare (November und Dezember)

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    Schaut einfach mal rein!
    • WOCHENEND-WORKSHOP „ENDLICH MAL NICHT EINER MEINUNG SEIN“ (KA 1) 24. November – 25. November in Kloster Lehnin
    • KOMMUNALE HAUSHALTE GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSPLANUNG UND –FÜHRUNG (KA 2) 2. Dezember 10:00 – 14:00 Uhr in Blossin
    • WOCHENENDE DER KOMMUNALEN GRUNDLAGEN: KOMMUNALRECHT SOWIE BAUEN UND PLANEN (KA 3) am 8. Dezember – 9. Dezember in Königs-Wusterhausen
    Wir freuen uns über Anmeldungen oder Nachfragen
    per Telefon (Tel.: 0331/730 98 200),
    per E-Mail (info@sgk-brandenburg.de) oder über
    das Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite.
    Die Veranstaltungen seht ihr hier auf der rechten Seite!
    Wenn ihr an allen drei Modulen teilnehmen wollt, reicht eine Email mit euren Daten und mit der Anmerkung, ob ihr am ersten und am letzten Wochenende übernachten wollt.
  • Neuer Vorstand der SGK Brandenburg!

    Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2021 haben die Mitglieder der SGK Brandenburg e. V. einen neuen Vorstand gewählt:

    Die SGK Brandenburg hat einen neuen Vorstand:
     
    Christian Großmann (Vorsitzender)
     
    Cornelia Schulze-Ludwig (1. stellvertretende Vorsitzende)
     
    Frank Steffen (2. stellvertretender Vorsitzender)
     
    Andreas Noack (Schatzmeister)
     
    Daniel Keip (Schriftführer)
     
    Rachil Rowald (Geschäftsführerin der SGK Brandenburg)
     
    Jennifer Collin-Feeder
     
    Inka Gossmann-Reetz
     
    Thomas Irmer
     
    Annett Jura
     
    Daniel Kurth
     
    Wiebke Papenbrock
     
    Steven Werner
     
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  • Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

    Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut.

    Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet (kommunale Selbstverwaltung) die jeweilige Verwaltung bzw. der Dienstherr, aber es sind solche, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Verwaltung zwingend erforderlich sind (zB wegen der Spezialisierung, der Eingebundenheit in die Krisenbewältigung oder auch bei erheblichen Außenkontakten).

    Und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen? Dazu sagt das Innenministerium: „Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der kommunalen Kollegialorgane, welche zugleich auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden zusätzlich auch die ehrenamtlichen Mandatsträger als Mitglieder der Gruppe in „besonders relevanten Positionen“ zu betrachten sein.“ !

  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025