Der Vorstand der SGK Brandenburg e. V. zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz soll fortentwickelt und noch in diesem Jahr überarbeitet werden. Seit dem 17. April liegt dem Landtag in Brandenburg unter der Drucksachennummer 6/315 nunmehr ein entsprechender Entwurf des „Siebenten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes“ als Unterrichtung vor. Bereits in einer Stellungnahme des Ministerpräsidenten vom 15. November letzten Jahres, nach Absage der Verwaltungsreform, war deutlich geworden, dass eine Reform zum Jahr 2019 mit…

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz soll fortentwickelt und noch in diesem Jahr überarbeitet werden. Seit dem 17. April liegt dem Landtag in Brandenburg unter der Drucksachennummer 6/315 nunmehr ein entsprechender Entwurf des „Siebenten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes“ als Unterrichtung vor.

Bereits in einer Stellungnahme des Ministerpräsidenten vom 15. November letzten Jahres, nach Absage der Verwaltungsreform, war deutlich geworden, dass eine Reform zum Jahr 2019 mit strukturellen Verbesserungen im Brandenburgischen FAG geplant wurde. Hinzu kommen entsprechende Äußerungen des Finanzministers, der darüber hinaus eine Erhöhung der so genannten Verbundquote ankündigte. Nur kurze Zeit später äußerte sich ebenfalls die Fraktion der SPD im Landtag Brandenburg und wies in einer Pressemitteilung nach einer Fraktionsklausur darauf hin, dass der Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen sei, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann mindestens 21,6 Prozent erhöht werden solle.

Zu den anstehenden Änderungen im FAG beriet sich dann im Februar und im März diesen Jahres unter anderem der FAG-Beirat auf der Grundlage eines Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg vom März 2018, das vom

Ministerium der Finanzen in Auftrag gegeben worden war. Die Gutachter prüften in diesem regelmäßig beauftragten Symmetriegutachten, ob die Finanzverteilung in den letzten Jahren zwischen dem Land und den Kommunen entsprechend der Aufgaben und Lasten „gerecht“ oder angemessen erfolgte.

Für die SGK Brandenburg hat die Überarbeitung des FAG schon deshalb eine große Bedeutung, weil es die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zu einem erheblichen Maße bestimmt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass statt struktureller Änderungen mit dem Gesetzentwurf lediglich Justierungen vorgenommen werden sollen.

So sehr die SGK Brandenburg eine Erhöhung der Verbundquote begrüßt, ist sie mit jeweils 0,8 Prozentpunkten für die Jahre 2019 und 2020 deutlich zu niedrig angesetzt. Dies widerspricht nicht zuletzt den Aussagen des Symmetriegutachtens. Diese umfassen unter anderem eine Erhöhung der Verbundquote um 2,22 bzw. 2,43 Prozentpunkte zugunsten der kommunalen Ebene gegenüber einem Umfang von gegenwärtig 20 Prozent (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Bbg-FAG), eine Beibehaltung der gegenwärtigen Bemessung der Teilschlüsselmasse, eine Beibehaltung der Hauptansatzstaffel in der gegenwärtig in § 9 BbgFAG geregelten Form sowie eine Fortschreibung und Erweiterung der investiven Schlüsselzuweisungen nach Auslaufen des Solidarpakts II ab dem Jahr 2020.

Den Ergebnissen zur Verbundquote lag unter anderem die Erkenntnis zugrunde, dass die Kommunen – so das Gutachten – in den Jahren 2012 bis 2016 eben nicht auskömmlich finanziert wurden und mithin nicht entsprechend ihrer Aufgabenbelastung an den überproportional gewachsenen Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden. Die Kommunen haben also vier Jahre lang weniger Zuweisungen erhalten, als ihnen eigentlich zustände. Das Ministerium der Finanzen ging jedoch bereits in seiner ersten Bewertung davon aus, dass die Verbundquote in zwei Schritten lediglich um jeweils 0,8 Prozentpunkte angehoben werden solle.

Zudem wies es darauf hin, dass die Untersetzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2019/2020 bereits avisiert sei und somit weder die Stufenregelung noch die Höhe abgeändert werden könnten. Zutreffend ist daran allenfalls, dass bislang die weit weniger und durchaus abänderbaren Eckwerte festleget wurden. Die Entscheidung über den Landeshaushalt liegt letztlich beim Parlament.

Die SGK Brandenburg kann dem nicht folgen und spricht sich für eine deutliche Erhöhung der Verbundquote nach den Vorgaben des Gutachtens aus, nicht zuletzt weil die bisherigen Vorschläge aus Regierung und Parlament deutlich unter dem liegen, was das vom Finanzministerium beauftragte Gutachten vorschlägt und weil auch die anhaltende Unterfinanzierung der Vergangenheit, mit entsprechenden Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft der Kommunen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Auch wenn die Zuwendungen an die Kommunen, so eine Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 3. April 2018, sich derzeit auf einem „Rekordniveau“ befänden, ist dennoch im Blick zu behalten, dass dies nicht anhaltend der Fall sein wird, die Unterfinanzierung der Vergangenheit aber weiterhin auch in die Gegenwart und in die Zukunft wirken.

Die Erhöhung der Verbundquote ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung flächendeckend zu sichern. Dem aber werden die bisherigen Vorschläge nicht gerecht.

Zudem sollen, normiert in §5 des Entwurfes, durch eine Weiterentwicklung des Soziallastenausgleichs soziale Lasten stärker als bisher berücksichtigt und so ein besserer Ausgleich zwischen den Kommunen erzielt werden. Erreicht werden soll dies durch eine Vorwegentnahme aus der Verbundmasse in Höhe von 60 Millionen Euro. In der Höhe bewegt sich damit die Entnahme ohnehin im Maximalbereich dessen, was nach entsprechenden Gutachten vertretbar wäre, um den verfassungsrechtlichen unbedenklichen Anteil von Vorwegentnahmen aus der Finanzausgleichsmasse nicht zu überschreiten. Die SGK Brandenburg hat jedoch Zweifel an der in dem Entwurf dargelegten Verfassungsfestigkeit. Denn tatsächlich wird dabei davon ausgegangen, dass Steuereinnahmen sich verbessern, wenigstens aber gleich bleiben. Fallen diese jedoch, würden die Verbundmasse und die Finanzausgleichsmasse absinken, während der in der Summe festgelegte Beitrag für die Vorwegentnahme unverändert bliebe. Ob dies dann noch verfassungsrechtlich unbedenklich wäre, ist fraglich.

So sehr die SGK Brandenburg den Soziallastenausgleich grundsätzlich begrüßt, hält sie die Vorwegentnahme angesichts der Maximalhöhe und durch die Festlegung eines Festbetrages deshalb für bedenklich.

Hinzu kommt, dass nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 ab dem 2020 die gesetzliche Basis für die investiven Schlüsselzuweisungen fehlt. Aus ihnen wurden in etwa 25 Prozent der kommunalen Investitionen finanziert, die zukünftig wegfielen. Auf Anregung der kommunalen Seite wurde deshalb gutachterlich auch die Fortführung der investiven Schlüsselzuweisungen ab 2020 geprüft und in einer Größenordnung von ca. 100 Millionen Euro auch befürwortet. Dahingehend fehlt es jedoch an konkreten Umsetzungsvorschlägen.

Wünschenswert wäre eine Orientierung am Gesamtvolumen des kommunalen Investitionsprogrammes.Die SGK Brandenburg spricht sich sehr deutlich für eine Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen und eine Verstetigung aus, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies weder zu Lasten der Verbundmasse noch der Schlüsselzuweisungen gehen darf.

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  • Wählen und gewählt werden!

    Kommunalpolitik geht jeden etwas an – eine Studentin aus Potsdam macht sich Gedanken
    Autorin: Christiane Barna, Praktikantin in der SGK Brandenburg

    Am 26. Mai 2019 finden in Brandenburg, zum zweiten Mal zeitgleich mit den Europawahlen, die Kommunalwahlen statt. In diesem „Superwahljahr“ wird im September außerdem ein neuer Landtag gewählt und die Vorbereitungen der Parteien auf die jeweiligen Wahlen sind bereits seit einiger Zeit angelaufen.

    Obwohl nun also die Kommunalwahlen direkt vor der Tür stehen und die Kandidaten bis zum 21. März (12 Uhr!) feststehen müssen, haben noch nicht alle Parteien ihre Listen beschlossen und auch viele parteilose Kandidatinnen und Kandidaten sind noch nicht ganz entschlossen.

    Besonders für die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen fällt es nicht immer ganz leicht, Bewerberinnen und Bewerber für die Ehrenämter zu finden.

    Gewählt werden, neben den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, aber auch die Kreistage der 14 Landkreise und die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte, sowie die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte.

    Auf die Kandidatinnen und Kandidaten kommt es an!

    Der Wahlkampf auf kommunaler Ebene ist ein anderer als beispielsweise auf Landes- oder Bundesebene. Parteipolitische Interessen spielen hier oftmals eine untergeordnetere Rolle. Es kommt vor allem auf die Kandidierenden an. In der eigenen Gemeinde sind sie den meisten Einwohnern unter Umständen schon bekannt und so können sie gezielt auf die Wünsche, Interessen und Probleme ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger eingehen. Das macht Kommunalwahlen zu einer sehr viel persönlicheren Angelegenheit.

    Die Bürgerinnen und Bürger haben aber gerade dadurch die Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen, wer Ihre Interessen vertreten soll oder ob sie sogar selbst Vertreter sein wollen. Die Wählerinnen und Wähler legen ihr Vertrauen letztlich oftmals in die Hände derjenigen, mit denen sie sich am ehesten identifizieren können. Das müssen nicht immer Parteimitglieder sein.

    Besonders in kleineren Gemeinden, in denen nur wenige Sitze errungen werden können, werden deshalb wohl oftmals vorrangig unabhängige Kandidateninnen und Kandidaten gewählt.

    Noch Potenzial

    Obwohl in einigen Gemeinden und Gemeindeverbänden die Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen nun bereits seit Ende letzten Jahres laufen, Kandidatenlisten aufgestellt und Wahlprogramme verabschiedet werden, ist bei der Gewinnung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten durchaus noch Luft nach oben, auch wenn sich viele engagierte „alte Politikhasen“ erneut zur Wahl aufstellen.

    Sicherlich beeinflusst auch das, was Parteien auf Bundes- und Landesebene tun oder lassen das Wahlverhalten. Dass viele Bürgerinnen und Bürger vor einer Kandidatur zurückschrecken, hat aber vermutlich noch andere Ursachen. Beispielsweise steht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter in der Öffentlichkeit und muss sich für Wort und Tat manchmal sogar rechtfertigen. Das liegt nicht jedem.

    Unsere moderne, sich ständig wandelnde Gesellschaft und Arbeits- und Lebensverhältnisse, die zum Beispiel auch tägliches Pendeln notwendig machen, sorgt manchmal auch dafür, dass es manchmal an einer Identifikation mit dem Wohnort fehlt. Da auf kommunaler Ebene getroffene Entscheidungen aber unser aller Alltag mitbestimmen, ist es umso wichtiger, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv beteiligen wollen, für ihre Kommunen einsetzen. Sei es, indem man sich zur Wahl stellt oder indem man wählen geht.

    Sich neben Beruf und Familie noch ehrenamtlich für die Gemeinde zu engagieren, ist zweifellos zeitaufwändig. Es erfordert nicht nur Leidenschaft, sondern zudem eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen, ist aber auch spannend und praxisnah. Als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter hat man aber die Möglichkeit, mit Menschen persönlich ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und gemeinsam die lokale Politik zu planen und zu gestalten. Diese Chance sollten wir nutzen!

    Die SPD, die bereits in einem Großteil der Kreise Wahlprogramme und Kandidatenlisten beschlossen hat, versucht zu mehr kommunalpolitischem Engagement anzuregen, insbesondere indem Neu-Mitglieder zur Kandidatur ermutigt werden. In den Landkreisen Teltow-Fläming und Oberhavel hat man sich bereits im Dezember auf die Kandidatenlisten für die jeweiligen Kreistage geeinigt. Auch in den vielen Städten und Gemeinden wie beispielsweise in Eberswalde, Panketal, Falkensee, Henningsdorf, Oranienburg und Teltow haben sich bereits viele Politikbegeisterte zur Wahl aufstellen lassen. Die SPD Potsdam hat als erste Partei in der Landeshauptstadt die Liste für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung gefüllt. Mit jeweils drei weiblichen und drei männlichen Spitzenkandidaten geht sie ins Rennen und will sich für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen.

    Die Linke, die ihre ersten Kandidaten und Kandidatinnen bereits im November letzten Jahres nominiert hat, wird wieder mit offenen Listen antreten und unterstützt insbesondere die Kandidatur weiblicher Bewerberinnen.

    Erst in vereinzelten Landkreisen haben die Grünen ihre Kandidatenlisten beschlossen. Der Landeschef der Grünen gibt sich allerdings zuversichtlich, die Kreistagslisten füllen zu können.

    Verstärkt auf Parteilose setzt wohl die AfD, was vermutlich auch daran liegt, dass es ihnen an Kandidatinnen und Kandidaten in den eigenhen Reihen mangelt.

    Wählen gehen!

    Insgesamt fehlen in den Brandenburger Landkreisen und Gemeinden aber nicht nur Kandidateninnen und Kandidaten, sondern auch Wählerinnen und Wähler. Schon bei den letzten Kommunalwahlen 2014 war die Wahlbeteiligung besorgniserregend niedrig. Nicht einmal die Hälfte aller Wahlberechtigten hatte einen Stimmzettel ausgefüllt.

    Damit hatte die Wahlbeteiligung in Brandenburg einen noch nie da gewesenen Tiefstand erreicht. Und das, obwohl Brandenburg zu den Ländern gehört, die durch die Ausdehnung des Wahlrechts mit der Wahlberechtigung ab 16 Jahren versuchen, die Partizipation und das Interesse zu fördern. Dabei sind die politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene so groß wie sonst nirgendwo.

    Den Gemeinden als ausführenden Organen wird das Recht garantiert, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 GG). Das bedeutet, dass sie in der Regel freien Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung übertragener Selbstverwaltungsaufgaben haben und nicht an spezielle Vorgaben gebunden sind. Regelmässige Diskussionen zeigen, wie weit das reichen kann.

    Die Kommune ist der Ort, wo Politik anfängt. Politikwissenschaftler bezeichnen die Kommunalpolitik sogar als „Schule der Demokratie“. Hier können die Bürgerinnen und Bürger Ihre Wünsche äußern, Erfahrungen teilen und letztendlich mitbestimmen. Jede Entscheidung, die auf kommunaler Ebene getroffen wird, hat Auswirkungen auf das alltägliche Leben, beeinflusst aber auch die Landespolitik und zum Teil auch darüber hinaus. (Kommunal-)Politik geht also jeden etwas an. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich auch jeder einzelne beteiligt.

    Auf dieser Ebene des föderalen Mehrebenensystems der Bundesrepublik haben die Gemeindemitglieder zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten, die sie kaum woanders haben und durch die sie auf die Kommunalpolitik Einfluss nehmen können. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Einwohnerfragestunden, Initiativen, Bürgerbegehren und die zahlreichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Beispiel im Baurecht.

    Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht eine viel größere Nähe zu politischen Entscheidungen, als sie auf Bundes- oder Landesebene möglich wäre, und klare Verantwortlichkeiten sorgen für mehr Transparenz.

    Für kommunalpolitisch Interessierte kann sich ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde also durchaus lohnen. Unerlässlich ist allerdings der Wille mitzugestalten. Wer Veränderung will, muss selbst verändern!

  • Erst die Kommunalwahlen – und dann? Umfrage an unsere Mitglieder!

    Gegenwärtig spielen die Kommunalwahlen eine große Rolle in Brandenburg. Dennoch gibt es weiterhin viele Themen, die für alle kommunalpolitische Interessierten und Aktiven wichtig sind. Das kann für jede und jeden etwas anderes sein – in der einen Region ist es der öffentliche Personennahverkehr, in der anderen der Wohnungsbau; in der einen Gemeindevertretung ist es die Bürgerbeteiligung, in der anderen die Kreisumlage, etc. Wir würden gerne in unseren Beiträgen für die DEMO, aber auch in unseren Veranstaltungen gerne auch die Themen aufnehmen, für die sich unsere Mitglieder ganz besonders interessieren.

    Deshalb würden wir uns über eine rege Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage sehr freuen:

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  • „Vom Engagement zur Verantwortung“ Kommunalakademie 2018

    Die Kommunalakademie der SGK Brandenburg richtet sich an Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie an Kommunalpolitik interessierte Bürgerinnen und Bürger jeder Generation. Relevante Themen und Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, der Landkreise, Städte und Gemeinden werden grundlegend und vertiefend behandelt.
    Die Kommunalakademie 2018 findet an vier Wochenenden im September, Oktober und Dezember statt:

    am 28. und 29. September 2018 (1. Block) sowie
    am 19. und 20. Oktober 2018 (2. Block)
    jeweils ab 17 Uhr im Hotel und Gasthaus Zum Eichenkranz, Unter den Eichen 1, 14943 Kolzenburg
    und
    am 7. und am 8. Dezember 2018 (3. Block) sowie
    am 14. und 15. Dezember 2018 (4. Block)
    jeweils ab 17 Uhr in der Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See

    hier findet ihr das gesamte detaillierte Programm (bitte anklicken): Kommunalakademie 2018

     

  • Aus dem Bund in die Kommunen – Digitalisierung in den Schulen


    Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Grundgesetzänderung
    Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich geeinigt.
    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossam 20. Februar 2019 einen Kompromissvorschlag.

    Nachdem die digitale Ausstattung der Schulen schon im Januar 2019 beginnen sollte, stimmten am 20.2. nunmehr alle Parteien, außer der AfD, für die Einigung das Vermittlungsausschusses.

    Notwendig geworden war dieses Verfahren wegen des Widerstandes einiger Bundesländer. Bedenken gab es, weil die Länder Eingriffe in die ihnen obliegende Bildungspolitik befürchteten und die Kontrollrechte zu weitgehend seien.

    Vereinbart ist nun, dass der Bund fünf Milliarden Euro an Länder und Kommunen überweist, um die digitale Infrastruktur zu fördern. Damit sollen unter anderem Internetanschlüsse und Lerngeräte, wie Laptops, finanziert werden. Unterstützt werden soll zudem die Qualifizierung von Lehrern und zu Beginn von Administratoren, die die die Einführung begleiten sollen. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes.

    Der Bund kann dadurch den Ländern zukünftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren und auch damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten finanziert werden.

    Entscheidend war auch die Frage, ob der Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in allen Gemeinden gefördert werden soll oder nur in finanzschwachen Kommunen, wie immer das definiert werden sollte. Bedingung ist nun, dass das Geld deren „Leistungsfähigkeit“ steigert. Gestrichen wurde jedoch unter anderem eine Formulierung, wonach die Mittel „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren seien. Strittig war zudem, welche Kontrollrechte dem Bund bei der Verwendung zustehen sollten. Vorgesehen sind nunmehr s ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen auch die Vorlage von Akten verlangen.

    Gestrichen wurde zudem die sogenannte 50-zu-50-Regelung, wonach die Länder sich zu gleicher Höhe wie der Bund zu beteiligen haben. Vorgesehen ist jetzt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden.

    Erforderlich ist nunmehr eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, weil es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt.

    Heute entscheidet nunmehr der Bundestag über den Vorschlag, am 15. März dann der Bundesrat. Eine Ablehnung ist jedoch unwahrscheinlich, waren sie doch in die Verhandlungen eingebunden.
  • Nahe beieinander – aktuelle Herausforderungen der Kommunalpolitik in Polen und Deutschland

    Auf Einladung der Kommunalakademie der Friedrich-Ebert-Stiftung, unterstützt von der Bundes-SGK, fand vom 5. bis zum 8. Juli 2018 in Starachowice / Polen eine Fachkonferenz zu den aktuellen Herausforderungen der Kommunalpolitik in den Nachbarländern, Deutschland und Polen, statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerks der progressiven Stadthalterinnen und Stadthalter, Abgeordnete und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Ostrów Wielkopolski, Słupsk, Poznań, Dąbrowa Górnicza, Świdnica sowie Czersk, Sławków, Gorlic und Sejny teil, aber auch kommunale Vertreter aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und nicht zuletzt Brandenburg sowie Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Bundes-SGK teil. 

    Die Konferenz war in mehrere thematische Abschnitte gegliedert, dabei wurden nicht zuletzt best practice Beispiele zwischen den deutschen und den polnischen Kommunalpolitikern ausgetauscht. Dabei zeigte sich, dass die Probleme der Kommunen in den beiden Ländern manchmal nicht weit auseinander liegen, die Lösungen zum Teil jedoch schon. Insbesondere im Tagungsort spielte das Wort „Revitalisierung“ einzelner Ortsteile oder einer gesamten Stadt eine große Rolle, wie Marek Materek, der junge Stadtpräsident von Starachowice, und Aneta Nasternak, eindrucksvoll schilderten.

     Von deutscher Seite erläuterte Jürgen Kanehl, Vorstandsmitglied der Bundes-SGK, seine Erfahrungen in der Wohnraumpolitik, insbesondere unter dem Aspekt der Bezahlbarkeit und die Bürgermeisterin Nicole Sander aus Neunkirchen-Seelscheid in Nordrhein-Westfalen und Gerhard Lemm, Bürgermeister aus Radeberg in  Sachsen , schilderten ihre Erfahrungen zur lokalen Demokratie. 

    Beate Klimek, Stadtpräsidentin aus Ostrów Wielkopolski konnte ebenfalls zu neuen Wohnprojekten in ihrem Wirkungsbereich berichten und Ewa Calus, stellvertretende Bürgermeisterin von Wadowice konnte, wie zuvor der brandenburgische Bürgermeister, Thomas Schmidt (Teltow), einen Input zur kommunalen Energie- und Klimapolitik geben. Im Mittelpunkt standen bei ihm kommunale Klimaschutzkonzepte, die Einbindung der Gemeindevertretung und auch Fragen um die so genanten Bürgersolaranlagen. Auf Nachfragen des Stadtpräsidentin des Tagungsortes kamen dann auch die energetische Verwertung von Abfall in Abgrenzung zur thermischen Beseitigung zur Sprache. 

    Zur Stärkung der Demokratie auf lokaler Ebene durch Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in das Regierungshandeln und Erhöhung der Transparenz sprach Robert Biedroń, Stadtpräsident von Słupsk, einer 92.000-Einwohner-Stadt zwischen Stettin und Danzig im Norden des Landes. Dabei ging er sowohl darauf ein, warum es für die Bürgerinnen und Bürger so wichtig ist, umfassend informiert zu sein, um sich selbst aktiv einbringen zu können, aber auch auf das, was er in seiner Stadt dafür tut. Dazu gehört unter anderem, dass seine Terminkalender vollumfänglich veröffentlicht ist, aber auch dass aktuelle Haushaltszahlen Schautafeln bereits am Eingang des Rathauses, in jeder Hinsicht sichtbar, gezeigt werden. 

    Die Bürgermeisterin von Czersk, Jolanta Fierek, schilderte eindrücklich von der Unterstützung, die sie, nicht zuletzt von Starachowice, aber auch durch andere Amtskolleginnen und -kollegen nach dem Hurrikan im letzten Jahr erhalten hatte. 

    Durch die Veranstaltung führte kompetent Dariusz Szwed, Koordinator des Netzwerkes.

    Im Herbst diesen Jahres finden in Polen Regionalwahlen statt.