Die SGK Brandenburg hat neue Emailadressen!

Die SGK Brandenburg hat neue Emailadressen: info@sgk-brandenburg.de (allgemein und Vorstand) rowald@sgk-brandenburg.de (Geschäftsführung und Büro)

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Ähnliche Beiträge

  • Barrierearme und -freie Kommunikation in den Kommunen – kommunizieren wir so, dass uns jede/r versteht?

    Bild: Querschnitt/pixelio.de

    Kommunikation ist alles, heißt es immer und man solle die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Aber geht das so einfach, wie es sich anhört? Gerade in dieser besonderen Zeit der Pandemie haben wir festgestellt, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger eben nicht dort abgeholt wird, wo er oder sie sich gerade befindet. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.

    Welche das sein können und wie man in der Kommunikation darauf eingehen kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten es hierfür gibt, wollen wir in dieser Online-Veranstaltung klären. Auch soll es um Möglichkeiten gehen, welche die Weitergabe an Informationen erleichtern können und um die einzelnen Besonderheiten bezogen auch auf die jeweilige Beeinträchtigung im Rahmen der Weitergabe von Informationen soll es gehen. An verschiedenen Beispielen soll dargestellt werden, auf welche Dinge konkret zu achten ist!

    Zudem möchten wir mit all denen ins Gespräch kommen, die eigene Erfahrungen gemacht haben und Vorschläge und Ideen haben, was und wie man etwas noch besser machen kann!

    Referent: Stephan Neumann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung findet online und kostenfrei statt!

    Anmeldungen sind möglich

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • hier:

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    Der kommunale Haushalt – lesen, verstehen, gestalten und steuern am 13. Juni 2020 in Eberswalde

    Der kommunale Haushalt und die Haushaltsberatungen gehören zu den wichtigsten Kernelementen der Kommunalpolitik. In der besonderen Verantwortung der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger liegt es dabei unter anderem die Erfüllung von Pflichtaufgaben mit den Wünschen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen, aber auch die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.

    In diesem Seminar, das für Neulinge in der Kommunalpolitik ebenso geeignet ist wie für bereits erfahrene Kommunalpolitikerinnen und –politiker, sollen die Grundlagen und Grundbegriffe, das politische Ziel der Doppik und die Rechtsgrundlagen ebenso zur Sprache kommen wie die Ziele, Tipps und Tricks in den kommunalen Haushaltsberatungen.

    Die SGK Brandenburg konnte dafür Paul Niepalla gewinnen, der als Verwaltungswissenschaftler theoretisches Wissen aber als erfahrener Kommunalpolitiker und Mitglied der Verwaltung darüber hinaus auch umfassende praktische Kenntnisse mitbringt.

    Ablaufplan

    10.00 – 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung, Rachil Rowald (SGK Geschäftsführerin)

    10.30 – 12.00 Uhr Der kommunale Haushalte Teil 1, Paul Niepalla

    12.00 – 12.30 Uhr Mittagspause

    12.30 – 14.00 Uhr Der kommunale Haushalt Teil 2, Paul Niepalla

    Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Alle Interessentinnen und Interessenten sind ganz herzlich eingeladen! Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten ihren (kommunalen) Haushalt mitzubringen, um anhand praktischer Beispiele Allgemeines und Besonderes diskutieren zu können.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

     

      • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
      • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
      • hier:

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  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • Viele interessante Veranstaltungen der SGK Brandenburg im Oktober, November und Dezember!

    27. Oktober 2022 ab 18 Uhr Nachgefragt! Die sozialen Folgen der Energiewende Gespräch mit Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam (Online)

    Kaum ein Thema wird so engagiert diskutiert wie die Energieversorgung! Kommen gegenwärtig noch besondere Herausforderungen hinzu, ist gerade die Energiewende ohnehin ein Thema, das ebenso motiviert angegangen wird wie sie kontrovers diskutiert wird. Bei allen positiven ökologischen und durchaus auch ökonomischen Auswirkungen hat die Energiewende jedoch auch soziale Konsequenzen. Was bedeutet das für die Kommunen im Land Brandenburg? Wir freuen uns, dass Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam und für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit zu diesem Thema für ein Gespräch zur Verfügung steht!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/nachgefragt-die-sozialen-folgen-der-energiewende-gespraech-mit-brigitte-meier-beigeordnete-der-stadt-potsdam/

    29.Oktober 2022 9.30 bis 13 Uhr (Präsenz!) Bauen und Planen – kommunales Bauland entwickeln
    Ort: Seminarhaus Havelland, Werderdammstraße 9, 14669 Ketzin OT Paretz

    Bauland, insbesondere das kommunale, ist eine endliche Ressource. Umso wichtiger ist es, es optimal zu nutzen. In dieser Veranstaltung sollen die Grundlagen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen für die Kommunalpolitik bei der Bauflächenentwicklung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Wir freuen uns dafür als Referentin Kathrin Pollow, Leiterin des Stadtplanungsamtes und Fachbereichsleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, gewonnen zu haben, die sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit der praktischen Umsetzung vertraut ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/bauen-und-planen-praesenzseminar/

    1.November 2022 18.00 bis 21.00 Uhr Rechtssicher per Video tagen! Videositzungen in den kommunalen Vertretungen – § 34 Absatz 1 a der Brandenburger Kommunalverfassung verständlich gemacht (Online)

    Vieles musste in den letzten Jahren in den kommunalen Vertretungen diskutiert werden, oftmals war aber schon die Frage: wie darf man eigentlich tagen? Mit der jüngsten Änderung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber auch außerhalb einer Notlage die Videoteilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht. Die Regelung in § 34 Abs. 1a BbgKVerf wirft in ihrer Anwendung und Handhabung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darunter etwa wann ein begründeter Antrag auf Videoteilnahme vorliegt, wie die Sitzung technisch umzusetzen ist, welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den Grundsatz der Öffentlichkeit und wie funktionieren geheime Wahlen per Video?

    Die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker Tobias Schröter, vielen bereits aus den Seminaren zum Kommunalrecht bekannt, und Georg Hanke, Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, werden einen Überblick geben, was man wissen muss und was zu beachten ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/rechtssicher-per-video-tagen-videositzungen-in-den-kommunalen-vertretungen-%c2%a7-34-absatz-1-a-der-brandenburger-kommunalverfassung-verstaendlich-gemacht/

    10.und 16. November 2022) – jeweils 17.30 – 20.00 Uhr Kindertagesstätten in den Kommunen Brandenburgs – Grundlagen und Finanzierung (2teilige Veranstaltung!, Online)

    Eine gute und zuverlässige und gute Kindertagesbetreuung für unsere Jüngsten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zahlreiche Diskussionen in den letzten Jahren haben aber auch deutlich gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, die Rahmenbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie die Umsetzung in den Kommunen zu kennen und zu verstehen. Wichtig ist das aber nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die hauptamtlich und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Kommunen Brandenburgs, müssen sie doch bei zahlreichen Gelegenheiten Entscheidungen treffen, die die Betreuung der Kleinsten betreffen. Dafür sind Kenntnisse erforderlich, die in diesem zweiteiligen Online-Seminar vermittelt werden sollen.

    Wie sind eigentlich die bundesrechtlichen Regelungen, die landesspezifischen Strukturen und wo liegen die konkreten Zuständigkeiten? Wer ist für die Bedarfsplanung zuständig und wie kann die Qualität sichergestellt und weiterentwickelt werden? Welche Regelungen gelten für die Fachkräfte und wie mit dem Fachkräftemangel umgehen? Wie steht es um die Kalkulation der Elternbeiträge? Was ist möglich, was ist sinnvoll und was geht vielleicht auch nicht? Wie werden die Eltern ab dem 1. Januar 2023 wegen der Energiekrise voraussichtlich zusätzlich durch Beitragsbegrenzungen entlastet? Gegenstand der Veranstaltung wird das geltende Kita-Recht in der Fassung, die aktuell und im nächsten Kita-Jahr 2023 / 2024 (voraussichtlich) gelten wird, sein. Diese und weitere Fragen werden wir mit Volker-Gerd Westphal (Leiter der Abteilung für Kinder und Jugend, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg) erörtern können!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-kindertagesstaetten-in-den-kommunen-brandenburgs-grundlagen-und-finanzierung-2teilig/

    16. November 2022 17.30 – 18.30 Uhr Nachgefragt: Was gibt es Neues im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
    Bauwesen? – Gespräch mit Annett Jura (Abteilungsleiterin im BMWSB) (
    Online)

    Wohnen ist ein Thema, das jeden angeht! Nur weniges auf der bundespolitischen Ebene ist für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger so relevant, wie die Themen Bauen und Wohnen. Ist doch die Lage in den Kommunen im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Von dicht besiedelten Gebieten bis hin zu Regionen, die als „unbesiedelt“ gelten, ist alles dabei und die meisten Regionen liegen irgendwo dazwischen. Die Herausforderungen beim Bauen von Wohnungen, die Chancen der Planungsbeschleunigung, die Novelle des Baugesetzbuches, die Wohngeldnovelle, der Heizkostenzuschuss, die Wohnungslosigkeit, die neue Wohngemeinnützigkeit und nicht zuletzt die Finanzhilfen des Bundes, im Zusammenhang mit der Erbringung von Eigenanteilen der Kommunen sind alles Themen, die auch die haupt- und die ehrenamtlich Verantwortlichen in der kommunalen Ebene Brandenburgs bewegen.

    Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!

    Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de

    17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!

    18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online

    Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

    Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/

    19. November 2022 Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
    Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow

    Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • (soweit angegeben) über unsere Homepage (sgk-brandenburg.de) unter „Veranstaltungen“

     

  • „Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

    Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

    Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

    Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

    Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

    Die Termine und Orte:

    • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
    • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
    • 6. in Potsdam

    Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

    Veranstaltungen

  • Wohnraumförderung sichern und verstetigen – für ein wachsendes und lebenswertes Brandenburg von Daniel Keip

    Daniel Keip, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg

    Der Landeshaushalt 2025 steht im Zeichen schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Steigende Kosten, neue Herausforderungen und gleichzeitig sinkende Einnahmeerwartungen stellen Politik und Verwaltung auf allen Ebenen vor große Aufgaben. In dieser Gemengelage war in den vergangenen Monaten zu beobachten, dass zentrale Felder der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Fokus möglicher Einsparungen gerieten – so auch die Wohnraumförderung. Umso erfreulicher ist es, dass die Landesregierung von zunächst befürchteten Kürzungen Abstand genommen hat und nun für 2025 bis zu 250 Millionen Euro für die Förderung des Wohnungsbaus in Brandenburg bereitstellen will.

    Dieses klare Bekenntnis zur Wohnraumförderung ist richtig und notwendig. Es ist ein wichtiges Signal für die kommunale Ebene, für soziale Gerechtigkeit und für eine vorausschauende Landesentwicklung. Gleichzeitig darf es nicht bei einem einmaligen Investitionsimpuls bleiben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie langfristig, verlässlich und strategisch Wohnungsbaupolitik angelegt sein muss, wenn sie erfolgreich sein soll. Deshalb ist es entscheidend, dass das Land Brandenburg diese Mittel nicht nur kurzfristig zur Verfügung stellt, sondern die Förderung echt verstetigt und damit Planungssicherheit für Kommunen, Wohnungsunternehmen und Bauwirtschaft schafft.

    Wohnraumförderung ist aktive Strukturpolitik

    Brandenburg befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Dynamik des Berliner Wohnungsmarkts strahlt längst weit über die Stadtgrenzen hinaus – mit teils massiven Auswirkungen auf angrenzende Kommunen im sogenannten engeren Verflechtungsraum. Diese Regionen stehen unter zunehmendem Zuzugsdruck: Menschen, die in Berlin keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden, weichen in das Brandenburger Umland aus. Was für die regionale Entwicklung eine große Chance darstellt, bringt zugleich neue Herausforderungen mit sich – insbesondere für die soziale Durchmischung, für die Mietpreisentwicklung und für die städtebauliche Infrastruktur.

    Aber nicht nur das Berliner Umland ist betroffen. Auch die sogenannten Städte der zweiten Reihe – von Brandenburg an der Havel über Eberswalde, Cottbus, Luckenwalde, Bernau bis hin zu Prenzlau – spüren zunehmenden Druck auf ihren Wohnungsmarkt. Neben dem Wohnraumbedarf wächst der Bedarf an Mobilität, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung und sozialen Angeboten. In vielen Fällen handelt es sich um Kommunen, die nach Jahren des Bevölkerungsrückgangs die Einwohnerzahl halten oder nun sogar wieder wachsen – teils schneller, als es die bestehende Infrastruktur erlaubt.

    Genau an dieser Stelle wird deutlich: Wohnraumförderung ist mehr als Baukostenunterstützung. Sie ist aktive Strukturpolitik, die Wachstum begleitet, soziale Balance sichert und lebenswerte Orte schafft. Sie ist ein Steuerungsinstrument für Landesentwicklung und für den sozialen Zusammenhalt.

    LEP HR verpflichtet zum Handeln

    Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) setzt klare räumliche Leitplanken für die zukünftige Entwicklung. Er identifiziert sogenannte Entwicklungskorridore, in denen Wachstum stattfinden soll – etwa entlang der Schienenverbindungen zwischen Berlin und Brandenburg. Damit stellt der LEP HR konkrete Anforderungen an die Steuerung von Zuzug und Stadtentwicklung, die auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden müssen.

    Doch Papier ist geduldig. Strategien und Entwicklungspläne entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn sie mit Mitteln hinterlegt und durchsetzbar sind. Es reicht nicht, Räume für Wachstum zu benennen – man muss auch in der Lage sein, dieses Wachstum zu gestalten. Dazu gehört der Bau von Wohnungen ebenso wie die Entwicklung von Quartieren, die Schaffung sozialer Infrastruktur und die Sicherung bezahlbarer Mieten. Wohnraumförderung ist dabei ein zentrales Element, um die Ziele des LEP HR realpolitisch zu unterfüttern.

    Gegen Verdrängung, für sozialen Zusammenhalt

    Zunehmender Zuzug kann – ohne Gegensteuerung – zu Verdrängungsprozessen führen. Die Beispiele aus Berlin zeigen dies deutlich. Wenn in angespannten Märkten nur noch Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen Wohnraum finden, verschärft sich nicht nur die soziale Spaltung – auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gerät unter Druck. Pflegekräfte, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien und Rentner brauchen Wohnraum, der zu ihrem Einkommen passt.

    Wohnraumförderung ist deshalb auch ein Instrument gegen soziale Verwerfungen. Sie hilft dabei, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Quartiere sozial durchmischt zu halten. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine Grundvoraussetzung für funktionierende Kommunen und lebenswerte Städte.

    Kommunen am Limit – Infrastruktur muss mitwachsen

    Neben der reinen Wohnraumentwicklung stehen viele Kommunen vor der Frage, wie sie mit den Wachstumsschmerzen umgehen können, die neue Siedlungsdynamiken mit sich bringen. Wo neue Wohngebiete entstehen, müssen auch Kitas und Schulen gebaut, Straßen erneuert, ÖPNV-Angebote erweitert und soziale Einrichtungen mitgedacht werden.

    Doch während die Wohnraumförderung nun mit einem klaren Signal gestärkt wurde, bleiben andere finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes für die Kommunen hinter den Erwartungen zurück. Das betrifft sowohl allgemeine Zuweisungen als auch Investitionspauschalen für Infrastrukturmaßnahmen. Viele Kommunen blicken daher mit Sorge auf ihre zukünftige Leistungsfähigkeit – denn Wachstum bedeutet nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Belastungen, die vor Ort getragen werden müssen.

    Es ist deshalb unerlässlich, dass die Investitionen in Wohnraumförderung mit einer angemessenen Stärkung der kommunalen Finanzausstattung einhergehen. Wer Wachstum politisch einfordert und planerisch vorbereitet, muss auch die nötigen Mittel bereitstellen, damit es vor Ort umgesetzt werden kann.

    Wohnraumförderung braucht Kontinuität – und kommunale Handlungsfähigkeit

    Die Entscheidung, im Landeshaushalt bis zu 250 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereitzustellen, ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Sie setzt ein wichtiges Zeichen – für bezahlbares Wohnen, für soziale Gerechtigkeit und für eine nachhaltige Entwicklung Brandenburgs.

    Doch dieses Signal muss verstetigt werden. Wohnraumförderung ist kein Projekt für ein Haushaltsjahr, sondern eine Daueraufgabe in einer Region, die sich im Wandel befindet. Gleichzeitig braucht es ein klares Bekenntnis zur finanziellen Stärkung der Kommunen – denn sie sind es, die diesen Wandel vor Ort gestalten. Nur wenn Kommunen verlässlich planen, investieren und entwickeln können, wird es gelingen, Brandenburg als lebenswerte und soziale Region weiterzuentwickeln.