Ratsherrenerlass – die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalvertreter*innen

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):

Ratsherrenerlass 15 Oktober 2021