Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut. Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet…

Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut.

Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet (kommunale Selbstverwaltung) die jeweilige Verwaltung bzw. der Dienstherr, aber es sind solche, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Verwaltung zwingend erforderlich sind (zB wegen der Spezialisierung, der Eingebundenheit in die Krisenbewältigung oder auch bei erheblichen Außenkontakten).

Und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen? Dazu sagt das Innenministerium: „Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der kommunalen Kollegialorgane, welche zugleich auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden zusätzlich auch die ehrenamtlichen Mandatsträger als Mitglieder der Gruppe in „besonders relevanten Positionen“ zu betrachten sein.“ !

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    • Maximilian Wonke (Bürgermeister der Gemeinde Panketal)
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  • „Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

    Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

    Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

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    • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
    • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
    • 6. in Potsdam

    Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

    Veranstaltungen

  • Vom 25.12.2023 bis zum 1.1.2024 ist die Geschäftsstelle der SGK Brandenburg geschlossen!

    Bild: gänseblümchen  / pixelio.de

    Zudem sind wir an den Feiertagen und Wochenenden nicht erreichbar, wünschen aber gleichzeitig allen ganz besonders besinnliche Feiertage und einen  erfolgreichen Start in das neue Jahr – 2024! 

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    Der kommunale Haushalt – lesen, verstehen, gestalten und steuern am 13. Juni 2020 in Eberswalde

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    10.30 – 12.00 Uhr Der kommunale Haushalte Teil 1, Paul Niepalla

    12.00 – 12.30 Uhr Mittagspause

    12.30 – 14.00 Uhr Der kommunale Haushalt Teil 2, Paul Niepalla

    Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Alle Interessentinnen und Interessenten sind ganz herzlich eingeladen! Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten ihren (kommunalen) Haushalt mitzubringen, um anhand praktischer Beispiele Allgemeines und Besonderes diskutieren zu können.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

     

      • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
      • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
      • hier:

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