Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

von Birgit Morgenroth (mog) Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam  Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der…

von Birgit Morgenroth (mog)

Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam 

Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.

Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.

Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.

Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951

 

 

Ähnliche Beiträge

  • Impfberechtigung auch für die EhrenamtlerInnen in den kommunalen Vertretungen?

    Laut §4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b der Corona-Impfverordnung haben „Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, … bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, …“ eine Impfberechtigung mit erhöhter Priorität. Soweit so gut.

    Was sind nun besonders relevante Positionen in den Verwaltungen? Darüber entscheidet (kommunale Selbstverwaltung) die jeweilige Verwaltung bzw. der Dienstherr, aber es sind solche, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Verwaltung zwingend erforderlich sind (zB wegen der Spezialisierung, der Eingebundenheit in die Krisenbewältigung oder auch bei erheblichen Außenkontakten).

    Und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen? Dazu sagt das Innenministerium: „Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der kommunalen Kollegialorgane, welche zugleich auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden zusätzlich auch die ehrenamtlichen Mandatsträger als Mitglieder der Gruppe in „besonders relevanten Positionen“ zu betrachten sein.“ !

  • Ohne die Kommunen geht es beim Impfen nicht!

    Stellungnahme des Vorstandes der SGK Brandenburg e.V.

    Etwas mehr als ein Jahr, nachdem das erste Mal das Coronavirus in Deutschland entdeckt wurde, stehen bereits die ersten Impfstoffe zur Verfügung und es konnte deutschlandweit mit den Impfungen begonnen werden. So auch in Brandenburg. Damit konnte ein Meilenstein im Kampf gegen das Sars-Cov-2 Virus erreicht werden. Denn die Schutzimpfung ist ein elementarer Baustein, um das Leben aller wieder in „normale“ Bahnen zu lenken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Impfprozess so vollständig wie nötig, aber auch so zügig wie möglich erfolgt.

    Mittlerweile wurden die ersten Impfzentren eröffnet – unter anderem in Potsdam, Cottbus, Schönefeld oder Prenzlau. Schwierigkeiten zeigen sich aber dann, wenn ein Mangel an Impfstoffen dafür sorgt, dass es zwar ein Impfzentrum gibt, das aber mangels ausreichender Medikamente die Arbeit gar nicht erst aufnehmen kann oder aber wieder einstellen muss. Wie jüngst in Eberswalde. Hinzu kommt, dass in den vorhandenen Stellen statt der wünschenswerten bis zu 600 Impfdosen oft nur 70 verimpft werden können. Auch die Herausforderung in einem Flächenland, die zentralen Zentren tatsächlich zu erreichen, sorgt nicht nur für Unmut und offene Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch für eine deutliche zeitliche Verzögerung.

    Angesichts dieser logistischen Herausforderungen stellt sich vielen kommunal Verantwortlichen nun die Frage, ob das bisher praktizierte System, welches in wesentlichen Bereichen von der Perspektive der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, für die weiteren Impfphasen ausreichend tragfähig und belastbar sein wird. Als Menschen, die ehren- und hauptamtlich in der Verantwortung in ihren kommunalen Wirkungsbereichen stehen, haben sie tagtäglich mit den Menschen zu tun; sie sind in der Regel auch die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen relevanten Fragen vor Ort. In den Kommunen weiß man um die vorhandenen Räumlichkeiten, kann Fragen der Logistik schneller einschätzen und ist Hort der Daten, die für die weitere Impfstrategie erforderlich sind. Von den Kommunen gehen auch gerade zahlreiche Initiativen aus, wie z. B. die so genannten „Kümmerer“ die Impfwillige unterstützen oder Ehrenamtliche, die den Transport der Bürgerinnen und Bürger zu den Impfzentren übernehmen bis zu Überlegungen, die Impfungen – vielleicht mittels Impfbus – zu den Menschen in den Städten und Dörfern zu bringen.

    Mit einer stärkeren Einbindung der Kommunen in die laufenden Prozesse und einem einheitlichen Handeln, auch über die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Landräten und Landrätinnen hinaus, kann es gelingen, dass die so dringend notwendige, weitgehende Durchimpfung so zügig und so strukturiert wie möglich gelingt. Die Kommunen sind bereit dabei zu unterstützen, damit wir alle bald wieder zu einem normalen Alltag zurückkehren können.

  • Vorbereitung auf die konstituierende Sitzung – wir unterstützen mit einer Handreichung!

    Die SGK Brandenburg unterstützt kommunale Haupt- und Ehrenamtliche nicht nur mit Veranstaltungen, sondern auch mit Publikationen! Und deshalb erhalten unsere aktuellen Mitglieder unsere Ausgabe zur konstituierenden Sitzung in den kommunalen Vertretungen, mit einem umfassenden Beitrag von Christian Großmann und einem zu haushaltsrechtlichen Fragen von Paul Niepalla, kostenfrei zugesandt. Damit sich alle adäquat vorbereiten können!
    Solltet ihr euch für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren, sei es als gesamte Fraktion oder als Einzelmitglied, schicken wir sie euch auch gerne zu . Anfrage einfach an info@sgk-brandenburg.de!
  • Rettungsschirm für die Kommunen Brandenburgs

    Vor Kurzem erst wurde in den Medien berichtet, dass nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg deren Mitglieder mit Mindereinnahmen von bis zu 913 Millionen Euro in diesem Jahr rechnen – resultierend aus sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Zu befürchten sei nicht nur, dass bestimmte – insbesondere freiwillige – Aufgaben mehr wahrgenommen werden könnten, sondern darüber hinaus auch, dass dies für viele Kommunen eine Notlage nach sich ziehen könnte.

    Am 28 April nun gab es ein Spitzengespräch mit Vertretern sowohl der Landesregierung (Finanzministerin Katrin Lange und Innenminister Michael Stübgen) und den kommunalen Spitzenverbänden (Landrat Wolfgang Blasig für den Landkreistag Brandenburg und  Dr. Oliver Hermann für den Städte- und Gemeindebund mit den beiden Geschäftsführern – Paul-Peter Humpert und Jens Graf). Thema des Treffens war eine etwaige finanzielle Unterstützung der Kommunen in dieser Zeit.

    Das Ergebnis:
    – es soll eine Arbeitsgruppe „Kommunaler Rettungsschirm“, mit zwei Unterarbeitsgruppen, eingerichtet werden,
    – die bis zur Sommerpause Vorschläge zur Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen vorlegen soll(en).

    Angedacht ist, dass noch im Juli – auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppen erarbeiteten Erkenntnisse – über die Ausgestaltung eines kommunalen Rettungsschirmes ein Beschluss gefasst werden könnte.

    Geplant

    • die Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen in 2020 und 2012 im Vordergrund stehen
    • vorgeschlagen ist eine Öffnung des im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz verankerten Ausgleichsfonds sowie
    • eine Einzelfallhilfe für betroffene Kommunen aus dem 2 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes

    aber

    • ob zudem der kommunale Finanzausgleich angepasst werden muss, muss erst noch geprüft werden und
    • Corona-bedingte Sonderbelastungen auf der Ausgabenseite würden hingegen durch gesonderte Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gemildert bzw. ausgeglichen (Kita-Beiträge, Krankenhäuser usw.).
  • Umfrage: neues Logo der SGK Brandenburg – mit oder ohne Adler?

    Liebe Mitglieder der SGK Brandenburg,

    die Zeiten ändern sich und die SGK Brandenburg entwickelt sich mit!

    Ein neuer Slogan, ein neues Logo sollen demnächst alle unsere Briefe, Zeitungen und Einladungen zieren. Thomas Irmer, langjähriges Vorstandsmitglied, hat dazu zwei Vorschläge erarbeitet. Einen mit und einen ohne Adler – aber schon die Abstimmung im Vorstand der SGK Brandenburg hat gezeigt, wie wichtig der Adler vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern ist. Oder ist es Zeit für einen Wechsel?

    Wir sind ein Verein und deshalb entscheiden bei uns die Mitglieder!

    Wir hätten gerne von euch gewusst: welcher Vorschlag gefällt euch besser?

    Mit oder ohne?

    Keine Felder gefunden.

  • Viele interessante Veranstaltungen der SGK Brandenburg im Oktober, November und Dezember!

    27. Oktober 2022 ab 18 Uhr Nachgefragt! Die sozialen Folgen der Energiewende Gespräch mit Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam (Online)

    Kaum ein Thema wird so engagiert diskutiert wie die Energieversorgung! Kommen gegenwärtig noch besondere Herausforderungen hinzu, ist gerade die Energiewende ohnehin ein Thema, das ebenso motiviert angegangen wird wie sie kontrovers diskutiert wird. Bei allen positiven ökologischen und durchaus auch ökonomischen Auswirkungen hat die Energiewende jedoch auch soziale Konsequenzen. Was bedeutet das für die Kommunen im Land Brandenburg? Wir freuen uns, dass Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam und für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit zu diesem Thema für ein Gespräch zur Verfügung steht!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/nachgefragt-die-sozialen-folgen-der-energiewende-gespraech-mit-brigitte-meier-beigeordnete-der-stadt-potsdam/

    29.Oktober 2022 9.30 bis 13 Uhr (Präsenz!) Bauen und Planen – kommunales Bauland entwickeln
    Ort: Seminarhaus Havelland, Werderdammstraße 9, 14669 Ketzin OT Paretz

    Bauland, insbesondere das kommunale, ist eine endliche Ressource. Umso wichtiger ist es, es optimal zu nutzen. In dieser Veranstaltung sollen die Grundlagen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen für die Kommunalpolitik bei der Bauflächenentwicklung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Wir freuen uns dafür als Referentin Kathrin Pollow, Leiterin des Stadtplanungsamtes und Fachbereichsleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, gewonnen zu haben, die sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit der praktischen Umsetzung vertraut ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/bauen-und-planen-praesenzseminar/

    1.November 2022 18.00 bis 21.00 Uhr Rechtssicher per Video tagen! Videositzungen in den kommunalen Vertretungen – § 34 Absatz 1 a der Brandenburger Kommunalverfassung verständlich gemacht (Online)

    Vieles musste in den letzten Jahren in den kommunalen Vertretungen diskutiert werden, oftmals war aber schon die Frage: wie darf man eigentlich tagen? Mit der jüngsten Änderung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber auch außerhalb einer Notlage die Videoteilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht. Die Regelung in § 34 Abs. 1a BbgKVerf wirft in ihrer Anwendung und Handhabung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darunter etwa wann ein begründeter Antrag auf Videoteilnahme vorliegt, wie die Sitzung technisch umzusetzen ist, welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den Grundsatz der Öffentlichkeit und wie funktionieren geheime Wahlen per Video?

    Die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker Tobias Schröter, vielen bereits aus den Seminaren zum Kommunalrecht bekannt, und Georg Hanke, Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, werden einen Überblick geben, was man wissen muss und was zu beachten ist.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/rechtssicher-per-video-tagen-videositzungen-in-den-kommunalen-vertretungen-%c2%a7-34-absatz-1-a-der-brandenburger-kommunalverfassung-verstaendlich-gemacht/

    10.und 16. November 2022) – jeweils 17.30 – 20.00 Uhr Kindertagesstätten in den Kommunen Brandenburgs – Grundlagen und Finanzierung (2teilige Veranstaltung!, Online)

    Eine gute und zuverlässige und gute Kindertagesbetreuung für unsere Jüngsten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zahlreiche Diskussionen in den letzten Jahren haben aber auch deutlich gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, die Rahmenbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie die Umsetzung in den Kommunen zu kennen und zu verstehen. Wichtig ist das aber nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die hauptamtlich und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Kommunen Brandenburgs, müssen sie doch bei zahlreichen Gelegenheiten Entscheidungen treffen, die die Betreuung der Kleinsten betreffen. Dafür sind Kenntnisse erforderlich, die in diesem zweiteiligen Online-Seminar vermittelt werden sollen.

    Wie sind eigentlich die bundesrechtlichen Regelungen, die landesspezifischen Strukturen und wo liegen die konkreten Zuständigkeiten? Wer ist für die Bedarfsplanung zuständig und wie kann die Qualität sichergestellt und weiterentwickelt werden? Welche Regelungen gelten für die Fachkräfte und wie mit dem Fachkräftemangel umgehen? Wie steht es um die Kalkulation der Elternbeiträge? Was ist möglich, was ist sinnvoll und was geht vielleicht auch nicht? Wie werden die Eltern ab dem 1. Januar 2023 wegen der Energiekrise voraussichtlich zusätzlich durch Beitragsbegrenzungen entlastet? Gegenstand der Veranstaltung wird das geltende Kita-Recht in der Fassung, die aktuell und im nächsten Kita-Jahr 2023 / 2024 (voraussichtlich) gelten wird, sein. Diese und weitere Fragen werden wir mit Volker-Gerd Westphal (Leiter der Abteilung für Kinder und Jugend, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg) erörtern können!

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-kindertagesstaetten-in-den-kommunen-brandenburgs-grundlagen-und-finanzierung-2teilig/

    16. November 2022 17.30 – 18.30 Uhr Nachgefragt: Was gibt es Neues im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
    Bauwesen? – Gespräch mit Annett Jura (Abteilungsleiterin im BMWSB) (
    Online)

    Wohnen ist ein Thema, das jeden angeht! Nur weniges auf der bundespolitischen Ebene ist für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger so relevant, wie die Themen Bauen und Wohnen. Ist doch die Lage in den Kommunen im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Von dicht besiedelten Gebieten bis hin zu Regionen, die als „unbesiedelt“ gelten, ist alles dabei und die meisten Regionen liegen irgendwo dazwischen. Die Herausforderungen beim Bauen von Wohnungen, die Chancen der Planungsbeschleunigung, die Novelle des Baugesetzbuches, die Wohngeldnovelle, der Heizkostenzuschuss, die Wohnungslosigkeit, die neue Wohngemeinnützigkeit und nicht zuletzt die Finanzhilfen des Bundes, im Zusammenhang mit der Erbringung von Eigenanteilen der Kommunen sind alles Themen, die auch die haupt- und die ehrenamtlich Verantwortlichen in der kommunalen Ebene Brandenburgs bewegen.

    Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!

    Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de

    17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!

    18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online

    Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

    Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
    https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/

    19. November 2022 Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
    Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow

    Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • (soweit angegeben) über unsere Homepage (sgk-brandenburg.de) unter „Veranstaltungen“