Land: Leitlinie für Künstlerhonorare bei Ausstellungen – eine Idee auch für Kommunen?

von Birgit Morgenroth (mog) Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam  Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der…

von Birgit Morgenroth (mog)

Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam 

Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von  Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.

Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.

Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.

Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951

 

 

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