Ratsherrenerlass – die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalvertreter*innen

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für…

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):

Ratsherrenerlass 15 Oktober 2021

Ähnliche Beiträge

  • Das digitale Klassenzimmer – Digitalisierung in den Schulen Brandenburgs (online!)

    Gespräch mit Steffen Freiberg

    Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Online-Veranstaltung

    13. Juni 2022

    19 Uhr

    Online: WebEx

    Die Digitalisierung beeinflußt alle Lebensbereiche. Berufliche ebenso wir private. Auch in der Bildung, in den Schulen hat sie Einzug gehalten, befördert durch die Herausforderungen der letzten Jahre. Um die Schülerinnen und Schüler adäquat auf das weitere Leben vorzubereiten, müssen die Technik, die Inhalte aber auch die Qualifikationen dem entsprechen. Nicht nur, um die Kinder und Jugendlichen auf eine digital geprägte Welt vorzubereiten, sondern auch indem man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um Bildung bestmöglich zu vermitteln. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist dabei ebenso wichtig wie der Einsatz der Medien in der Bildung. Das erfordert nicht nur eine gute technische und infrastrukturelle Ausstattung sowie tragfähige Konzepte sondern auch viel Engagement aller Beteiligten und eine gute Abstimmung untereinander, insbesondere zwischen dem Land und den Schulträgern.

    Wir freuen uns, dass Steffen Freiberg, Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, für ein Gespräch und einen Austausch zur Verfügung steht!

    Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

    Die Einwahldaten werden nach Anmeldung versandt.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder hier:

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  • Brandenburg – Land des Bürgerbudgets von Lars Stepniak-Bockelmann

    Lars Stepniak-Bockelmann, Projektverantwortlicher „Eberswalder Bürgerbudget“ und Vorsitzender der SPD Bernau

    Diesen Slogan gab Frankfurt (Oder) unserem Bundesland im letzten Jahr. Denn Brandenburg ist bundesweit Spitzenreiter bei dieser besonderen Form der Bürgerbeteiligung. Über ein Drittel aller deutschen Bürgerhaushaltsverfahren haben ihr Zuhause in der Mark und fast jede zehnte Kommune hier nutzt dieses Beteiligungsinstrument.

    Vor allem in den letzten zehn Jahren gab es eine rasante Entwicklung. Das lag vor allem am Eberswalder Bürgerbudget. Doch zunächst stellt sich die Frage „Was ist denn eigentlich ein Bürgerhaushalt?“.

    Kurz gesagt: es ging immer um Beteiligung der Bürger*innen an den kommunalen Finanzen. Die Idee dazu schwappte vor 20 Jahren aus Brasilien (Porto Alegre), aber auch aus Neuseeland (Christchurch) nach Deutschland hinüber.

    Im Land der Dichter(*innen) und Denker(*innen) wurde das Verfahren typisch „deutsch“ umgesetzt: sehr formell, stark reglementiert und natürlich nur beratend. Zudem gab es begleitend häufig noch dicke Broschüren mit Haushaltspositionen, Kennzahlen und Erläuterungen aus dem Zahlendschungel.

    Der Gedanke, den Haushalt einer Stadt oder Gemeinde lesbarer zu gestalten, ist löblich. Doch er geht möglicherweise an den Interessen der Menschen etwas vorbei, auch wenn ich persönlich die Lektüre eines Haushaltsplans oder eines Jahresabschlusses spannend empfinde, so weiß ich immer, dass ich diesbezüglich sehr speziell bin. Dieses Gefühl hatte aber nicht jede Kämmerei zur damaligen Zeit.

    Die Kommunen riefen dann zur Beteiligung auf und dem Ruf folgte größtenteils eine gewisse Gruppe von Menschen, die nicht selten männlich, älter, weiß und studiert waren sowie über ein gewisse Mobilität, zeitliche Flexibilität und rhetorische Fähigkeiten verfügte.

    Es wurden Vorschläge eingereicht und die Verwaltungen schrieben seitenlange Begründungen. Dies wurde dann gebündelt der Kommunalpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt. Der große Erfolg blieb aus und diese gesamte Herangehensweise ist sicherlich auch ein Grund, weshalb mehr gestorbene als aktive Bürgerhaushalte existieren.

    Doch womöglich stimmt diese Aussage nicht mehr, denn die Bürgerhaushaltsfamilie hat in den letzten Jahren großen Zuwachs erfahren. Vor allem im Osten Deutschlands erfreuen sich Bürgerbudgets in kleinen und mittleren Kommunen großer Beliebtheit.

    Vor zehn Jahren gab es in Brandenburg eine Handvoll Kommunen, die bereits Bürgerhaushalte durchführten – bspw. die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Senftenberg in der Lausitz, aber auch die Barnimer Kreisstadt Eberswalde.

    Seit 2008 wurden die Eberswalderinnen und Eberswalder an der Aufstellung des Haushaltsplanes beteiligt. Zugegebenermaßen war das alte Verfahren – ein konsultativer Bürgerhaushalt – nur bedingt von Erfolg gekrönt und konnte nicht wirklich zum Mitmachen animieren. Daher wurde 2012 nach einem neuen Verfahren Ausschau gehalten. Es sollte vor allem einfach, transparent und durchlässig sein. Zudem war es wichtig, dass die Resultate sichtbar sind und das Verfahren direktdemokratische Elemente trägt.

    So entstand das Eberswalder Bürgerbudget. Man kann das ganze Jahr über Vorschläge einreichen und diese werden durch die Fachämter geprüft. Es gibt klare Kriterien, die in einer Satzung festgeschrieben wurden. So darf ein Vorschlag nicht mehr als 15.000€ kosten, durch die Stadt umsetzbar sein und keine Feier darstellen. Außerdem dürfen Begünstigte eine dreijährige Pause einlegen und keine Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten, damit es nicht immer „dieselben Gewinner“ sind.

    Die Abstimmung ist übrigens bindend. Das, was die Eberswalderinnen und Eberswalder am sog. „Tag der Entscheidung“ abstimmen, wird auch so umgesetzt. Nun könnte man meinen, dass vorher viele Vorschläge aussortiert werden – aber durchschnittlich sind 66% der Vorschläge gültig und gehen in die Abstimmung.

    Übrigens ist die Abstimmung in Eberswalde sehr speziell: es wird vor Ort mit Stimmtalern abgestimmt. Hier hat ihre Stimme wirklich Gewicht: genauer gesagt 47,75 Gramm – so viel wiegen nämlich die 5 Stimmtaler, die jede*r Abstimmungsberechtigte erhält. Für jeden gültigen Vorschlag steht eine Vase bereit, die gefüllt werden möchte. Am Abend wird ausgezählt und das Ergebnis verkündet. Der Bürgermeister überreicht den Gewinner*innen dann die Danketaler, die bei den Projekten daran erinnern, dass die Eberswalderinnen und Eberswalder es ermöglicht haben.

    Das erste Bürgerbudget fand 2012 in kleinerem Rahmen statt. Damals beteiligten sich 304 Eberswalderinnen und Eberswalder. Im zweiten Jahr gab es mit 1.011 eine lange Schlange, die über den Marktplatz entlang ging – um es zu verdeutlichen: da standen ziemlich viele Menschen an, um sich zu beteiligen. Es gab sogar einige Leute, die sich einfach anstellten, ohne zu wissen, was am Ende der Schlange auf sie wartet. Sie wurden dann quasi „zufällig“ und im Vorbeigehen beteiligt.

    Wir mussten dann umziehen mit der Veranstaltung und haben sie zudem attraktiver gemacht. Zum Einen fand die Abstimmung nicht mehr unter der Woche an einem Abend statt, sondern nun an einem Samstag von 10 bis 18 Uhr und zum Anderen nehmen wir das Wort Beteiligungskultur sehr wörtlich und umrahmen die Abstimmungsveranstaltung mit Live-Musik, leckeren Speisen und Getränken sowie verschiedenen Mitmachangeboten.

    9 Jahre. 9 Eberswalder Bürgerbudgets. 900.000€. 907 Vorschläge und 84 Gewinnerprojekte.

    Zuletzt nahmen erneut über 2.500 Eberswalder*innen an der Abstimmung teil. Neu war die alternative Möglichkeit, online über das Eberswalder Bürgerbudget abzustimmen. Es sollte wie bei der Vor-Ort-Abstimmung einfach sein, die Stimmtaler auf die Vorschläge zu verteilen. Hierzu habe ich mal recherchiert und mit meinen privaten Daten an der Abstimmung eines anderen Bürgerbudgets teilgenommen. Dort musste ich Vorname, Nachname, E-Mail, Geburtsdatum, Straße, Stadt und Postleitzahl angeben, mir ein Passwort ausdenken, es wiederholen und die Bestätigungsmail anklicken. Dann war ich registriert und musste 1-2 Tage warten, dass meine Daten mit dem Melderegister abgeglichen wurden. Ich durfte natürlich nicht abstimmen, aber nach diesem Aufwand hatte ich auch keine wirkliche Lust mehr auf Beteiligung.

    Hier in Brandenburgs Nordosten wollen wir es simpel gestalten. Es wurden der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgefragt. Um sicherzustellen, dass es wirklich die Person ist, wurden zur die letzten drei Zeichen der Personalausweisnummer abgefragt. In der gleichen Maske konnte man die Vorschläge für seine 5 Stimmtaler auswählen und direkt abstimmen. So wurden ca. 9.000 gültige Stimmtaler in die digitalen Vasen eingeworfen.

    Es ist aber nicht selbstverständlich, dass eine Stadt solch ein Beteiligungsverfahren entwirft, umsetzt und es beständig weiterentwickelt. Dazu braucht es eine beteiligungsfreundliche Verwaltungsführung, eine Stadtpolitik, die sich als Mittlerin sieht und nicht zuletzt eine Einwohnerschaft, die diese Möglichkeiten nutzt. Kurzum: die Rathaustür sollte offen sein für gute Ideen.

    Für Eberswalde hat es sich bisher ausgezahlt. Jedes Jahr aus Neue gibt es ein buntes Potpourri an Ideen. Sowohl der Verwaltung als auch der Politik steht es frei, weitere Vorschläge umzusetzen, die nicht durch das Bürgerbudget finanziert werden.

    Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Beteiligung am Bürgerbudget jung und weiblich ist. Seit Beginn der Datenerhebung haben immer mehr Frauen als Männer teilgenommen (auch überproportional der gesamten Stadtbevölkerung gegenüber). Vor allem bei Frauen zwischen 30 und 45 Jahren nehmen über 11% der Wahlberechtigten teil.

    Eine weitere Überraschung liegt bei der Stimmgewalt der kleinen dörflichen Ortsteile. Viele Kommunen befürchten bei der Einführung, dass die bevölkerungsreiche Stadtmitte das Rennen macht. Es zeigt sich aber nicht nur bei uns, dass vor allem Projekte aus der Peripherie gewinnen. Dies liegt nicht zuletzt an der Gemeinschaft in den kleinen Ortsteilen – ein Zusammenhalt, der der Kernstadt möglicherweise nicht so geläufig ist.

    Diese Erkenntnisse tragen wir sowohl beim Bundesnetzwerk „Bürgerhaushalt“ als auch beim Runden Tisch „Bürgerhaushalte in Brandenburg“ zusammen. Bisher gibt es alleine in Brandenburg mindestens 19 Töchterverfahren, also Bürgerhaushalte nach dem Eberswalder Modell mit entsprechenden Satzungen. Und gerade erreichte mich die Information, dass in der Uckermark weiterer Nachwuchs zu erwarten ist.

    Ein Bürgerbudget hat nicht den Anspruch, eine Vision für die Entwicklung einer ganzen Stadt zu liefern. Hier geht es darum, sichtbare Ergebnisse zu liefern und Projekte umzusetzen. Die Einwohner*innen können selber entscheiden und im nächsten Jahr die Resultate sehen. Es schafft Vertrauen und aktiviert die Gesellschaft. Es wird übrigens je nach Kommune zwischen einem und acht Euro je Einwohner*in in das Bürgerbudget gesteckt.

    Es gibt aber auch Verwaltungen, die behaupten, einen Bürgerhaushalt umzusetzen, weil sie ihren Haushaltsplan ins Internet hochladen. Man sieht: wir haben noch einen langen Weg vor uns.

    Die Zuversicht bleibt: keine Frühaufsteher wie Sachsen-Anhalt, keine Hochdeutschkenntnisse wie Baden-Württemberg, sondern „Brandenburg – Land des Bürgerbudgets“.

  • „Die konstituierende Sitzung in den kommunalen Vertretungen“ ein Seminar – an 5 Orten ab dem 6. Juni!

    Anmeldung für die Seminare am 6.6. nur noch heute möglich!

    Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Mai kandidierten – erneut oder das erste Mal – viele Menschen, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der SGK Brandenburg, die ihr Umfeld mitgestalten wollen.

    In der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag warten Chancen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Um die eigenen Erwartungen zu verwirklichen und Anforderungen zu bewältigen, bedarf es guter Ideen und eines entsprechenden Handwerkszeugs.

    Die konstituierende Sitzung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Dort werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die weitere Arbeit in der kommunalen Vertretung haben können und es werden wichtige Weichen gestellt.

    Rechtliche Grundlagen, Fraktionsbildung, Satzungen, Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Ausschussbesetzungen, etc. – das sind nur einige der Themen, die dort zur Sprache kommen. Was dort passiert, auf was man achten muss, was man vielleicht auch verhindern sollte, kann man lernen. Um auf diese erste Sitzung vorbereitet zu sein, bietet die SGK Brandenburg dieses Abendseminar an und möchte dazu alle Interessentinnen und Interessenten ganz herzlich eingeladen!

    Die Termine und Orte:

    • am 6.6. in Beeskow und in Eberswalde,
    • am 13.6. in Lübben und Kyritz und am
    • 6. in Potsdam

    Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es aber auch hier:

    Veranstaltungen

  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025

     

  • Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Überarbeitung der Kommunalverfassung!

    Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Rahmen und Grundlage der haupt- und ehrenamtlichen Arbeit, wurde jüngst überarbeitet und ein Großteil der Bestimmungen ist zum 9. Juni 2024 bereits in Kraft getreten. 

    Obwohl die SGK Brandenburg dazu bereits einige Veranstaltungen abgehalten, die Neuerungen in Beiträgen unserer eigenen Zeitungen erläutert hat und die Folgen für die erste Sitzung der neu gewählten kommunalen Vertretungen in unseren Seminaren zu den konstituierenden Sitzungen (u. a. am kommenden Samstag, dem 22.6., siehe unter „Veranstaltungen“) eine Rolle spielen, ist kaum ein Gesetz wirklich selbsterklärend.

    Um den Haupt- und Ehrenamtlerinnen in den Kommunen Sicherheit zu geben, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales, deshalb ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die Neuerungen erläutert und erklärt werden. Es lohnt sich ein Blick hineinzuwerfen!

    Das Rundschreiben kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: Rundschreiben – bitte hier anklicken!

  • DIE NEUE KOMMUNALVERFASSUNG DES LANDES BRANDENBURG

    Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!