Umsatzbesteuerung
2. Juli
Auch wenn die Übergangsfrist noch einmal bis Ende 2026 verlängert worden ist, wird es dann sicher alle Kreise, Städte und Gemeinden treffen: Sie werden mit anderen Unternehmern gleichgestellt und müssen auf ihre Leistungen wie z.B. die Vermietung von Sporthallen auch Umsatzsteuer zahlen, während sie bisher nur im Rahmen ihrer „Betriebe gewerblicher Art“ zur Umsatzsteuer herangezogen wurden. Das wird zur Erhöhung von Leistungsentgelten führen, wenn die Kommune gleiche Einnahmen für sich erhalten möchte. Ein bestehender Vorsteuerabzug kann sich aber auch positiv auf die Haushaltsbelastung auswirken, weshalb auch einzelne Kommunen schon jetzt die neue Regelung des § 2b UStG zur Anwendung bringen.
Im Rahmen dieses online-Seminars werden die langjährigen Kommunalpolitiker Georg Hanke (Finanzbeamter) und Tobias Schröter (Rechtsanwalt im Bereich Kommunalrecht) einen Überblick über das System der Umsatzsteuer geben und die bisherige Regelung zur Umsatzbesteuerung der Kommunen der Neuregelung gegenüberstellen. Anhand praktischer Beispiele werden die Auswirkungen dargestellt und Vorteile herausgearbeitet, damit auch die Kommunalpolitiker*innen das Rüstzeug erhalten, den Umstellungsprozess fachkundig begleiten und überwachen zu können