Alle wollen fahren…aber wer bezahlt die Straße?

Der Artikel aus dem Brandenburg-Regionalteil der DEMO nun auch online auf den Seiten der DEMO: https://www.demo-online.de/blog/bezahlt-strasse

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    Mitglied der SGK Brandenburg werden oder als Mitglied Änderungen anzeigen?

    Interessiert an einer Mitgliedschaft in der SGK Brandenburg oder sollen  Änderungen der eigenen Mitgliedschaft angezeigt werden?

    Dann ist das hier unkompliziert möglich:

    https://www.sgk-brandenburg.de/mitglied-werden/

     

  • Der Vorstand der SGK Brandenburg e. V. zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

    Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz soll fortentwickelt und noch in diesem Jahr überarbeitet werden. Seit dem 17. April liegt dem Landtag in Brandenburg unter der Drucksachennummer 6/315 nunmehr ein entsprechender Entwurf des „Siebenten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes“ als Unterrichtung vor.

    Bereits in einer Stellungnahme des Ministerpräsidenten vom 15. November letzten Jahres, nach Absage der Verwaltungsreform, war deutlich geworden, dass eine Reform zum Jahr 2019 mit strukturellen Verbesserungen im Brandenburgischen FAG geplant wurde. Hinzu kommen entsprechende Äußerungen des Finanzministers, der darüber hinaus eine Erhöhung der so genannten Verbundquote ankündigte. Nur kurze Zeit später äußerte sich ebenfalls die Fraktion der SPD im Landtag Brandenburg und wies in einer Pressemitteilung nach einer Fraktionsklausur darauf hin, dass der Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen sei, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann mindestens 21,6 Prozent erhöht werden solle.

    Zu den anstehenden Änderungen im FAG beriet sich dann im Februar und im März diesen Jahres unter anderem der FAG-Beirat auf der Grundlage eines Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg vom März 2018, das vom

    Ministerium der Finanzen in Auftrag gegeben worden war. Die Gutachter prüften in diesem regelmäßig beauftragten Symmetriegutachten, ob die Finanzverteilung in den letzten Jahren zwischen dem Land und den Kommunen entsprechend der Aufgaben und Lasten „gerecht“ oder angemessen erfolgte.

    Für die SGK Brandenburg hat die Überarbeitung des FAG schon deshalb eine große Bedeutung, weil es die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zu einem erheblichen Maße bestimmt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass statt struktureller Änderungen mit dem Gesetzentwurf lediglich Justierungen vorgenommen werden sollen.

    So sehr die SGK Brandenburg eine Erhöhung der Verbundquote begrüßt, ist sie mit jeweils 0,8 Prozentpunkten für die Jahre 2019 und 2020 deutlich zu niedrig angesetzt. Dies widerspricht nicht zuletzt den Aussagen des Symmetriegutachtens. Diese umfassen unter anderem eine Erhöhung der Verbundquote um 2,22 bzw. 2,43 Prozentpunkte zugunsten der kommunalen Ebene gegenüber einem Umfang von gegenwärtig 20 Prozent (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Bbg-FAG), eine Beibehaltung der gegenwärtigen Bemessung der Teilschlüsselmasse, eine Beibehaltung der Hauptansatzstaffel in der gegenwärtig in § 9 BbgFAG geregelten Form sowie eine Fortschreibung und Erweiterung der investiven Schlüsselzuweisungen nach Auslaufen des Solidarpakts II ab dem Jahr 2020.

    Den Ergebnissen zur Verbundquote lag unter anderem die Erkenntnis zugrunde, dass die Kommunen – so das Gutachten – in den Jahren 2012 bis 2016 eben nicht auskömmlich finanziert wurden und mithin nicht entsprechend ihrer Aufgabenbelastung an den überproportional gewachsenen Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden. Die Kommunen haben also vier Jahre lang weniger Zuweisungen erhalten, als ihnen eigentlich zustände. Das Ministerium der Finanzen ging jedoch bereits in seiner ersten Bewertung davon aus, dass die Verbundquote in zwei Schritten lediglich um jeweils 0,8 Prozentpunkte angehoben werden solle.

    Zudem wies es darauf hin, dass die Untersetzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2019/2020 bereits avisiert sei und somit weder die Stufenregelung noch die Höhe abgeändert werden könnten. Zutreffend ist daran allenfalls, dass bislang die weit weniger und durchaus abänderbaren Eckwerte festleget wurden. Die Entscheidung über den Landeshaushalt liegt letztlich beim Parlament.

    Die SGK Brandenburg kann dem nicht folgen und spricht sich für eine deutliche Erhöhung der Verbundquote nach den Vorgaben des Gutachtens aus, nicht zuletzt weil die bisherigen Vorschläge aus Regierung und Parlament deutlich unter dem liegen, was das vom Finanzministerium beauftragte Gutachten vorschlägt und weil auch die anhaltende Unterfinanzierung der Vergangenheit, mit entsprechenden Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft der Kommunen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

    Auch wenn die Zuwendungen an die Kommunen, so eine Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 3. April 2018, sich derzeit auf einem „Rekordniveau“ befänden, ist dennoch im Blick zu behalten, dass dies nicht anhaltend der Fall sein wird, die Unterfinanzierung der Vergangenheit aber weiterhin auch in die Gegenwart und in die Zukunft wirken.

    Die Erhöhung der Verbundquote ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung flächendeckend zu sichern. Dem aber werden die bisherigen Vorschläge nicht gerecht.

    Zudem sollen, normiert in §5 des Entwurfes, durch eine Weiterentwicklung des Soziallastenausgleichs soziale Lasten stärker als bisher berücksichtigt und so ein besserer Ausgleich zwischen den Kommunen erzielt werden. Erreicht werden soll dies durch eine Vorwegentnahme aus der Verbundmasse in Höhe von 60 Millionen Euro. In der Höhe bewegt sich damit die Entnahme ohnehin im Maximalbereich dessen, was nach entsprechenden Gutachten vertretbar wäre, um den verfassungsrechtlichen unbedenklichen Anteil von Vorwegentnahmen aus der Finanzausgleichsmasse nicht zu überschreiten. Die SGK Brandenburg hat jedoch Zweifel an der in dem Entwurf dargelegten Verfassungsfestigkeit. Denn tatsächlich wird dabei davon ausgegangen, dass Steuereinnahmen sich verbessern, wenigstens aber gleich bleiben. Fallen diese jedoch, würden die Verbundmasse und die Finanzausgleichsmasse absinken, während der in der Summe festgelegte Beitrag für die Vorwegentnahme unverändert bliebe. Ob dies dann noch verfassungsrechtlich unbedenklich wäre, ist fraglich.

    So sehr die SGK Brandenburg den Soziallastenausgleich grundsätzlich begrüßt, hält sie die Vorwegentnahme angesichts der Maximalhöhe und durch die Festlegung eines Festbetrages deshalb für bedenklich.

    Hinzu kommt, dass nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 ab dem 2020 die gesetzliche Basis für die investiven Schlüsselzuweisungen fehlt. Aus ihnen wurden in etwa 25 Prozent der kommunalen Investitionen finanziert, die zukünftig wegfielen. Auf Anregung der kommunalen Seite wurde deshalb gutachterlich auch die Fortführung der investiven Schlüsselzuweisungen ab 2020 geprüft und in einer Größenordnung von ca. 100 Millionen Euro auch befürwortet. Dahingehend fehlt es jedoch an konkreten Umsetzungsvorschlägen.

    Wünschenswert wäre eine Orientierung am Gesamtvolumen des kommunalen Investitionsprogrammes.Die SGK Brandenburg spricht sich sehr deutlich für eine Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen und eine Verstetigung aus, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies weder zu Lasten der Verbundmasse noch der Schlüsselzuweisungen gehen darf.

  • „Vom Engagement zur Verantwortung“ Kommunalakademie 2018

    Die Kommunalakademie der SGK Brandenburg richtet sich an Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie an Kommunalpolitik interessierte Bürgerinnen und Bürger jeder Generation. Relevante Themen und Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, der Landkreise, Städte und Gemeinden werden grundlegend und vertiefend behandelt.
    Die Kommunalakademie 2018 findet an vier Wochenenden im September, Oktober und Dezember statt:

    am 28. und 29. September 2018 (1. Block) sowie
    am 19. und 20. Oktober 2018 (2. Block)
    jeweils ab 17 Uhr im Hotel und Gasthaus Zum Eichenkranz, Unter den Eichen 1, 14943 Kolzenburg
    und
    am 7. und am 8. Dezember 2018 (3. Block) sowie
    am 14. und 15. Dezember 2018 (4. Block)
    jeweils ab 17 Uhr in der Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See

    hier findet ihr das gesamte detaillierte Programm (bitte anklicken): Kommunalakademie 2018

     

  • Einladung zum Kommunalkongress der SGK-Brandenburg am 23. Juni „Die Digitalisierung in den Kommunen“

    Einladung zum

    Kommunalkongress und zur Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg 2018

    am 23. Juni 2018 ab 9.30 Uhr

    in der Heimvolkshochschule Seddiner See

    „Digitalisierung in den Kommunen“

    Programm

    Erster Teil – Kongress

    9.30 Uhr
    Eröffnung durch den amtierenden Vorsitzenden der SGK Brandenburg,
    Christian Großmann, Erster Beigeordneter der Stadt Ludwigsfelde

    9.45 Uhr
    „Die Digitalisierungsstrategie in Brandenburg – ein Prozess, viele Akteure“
    Impulsreferat von Thomas Kralinski, Chef der Staatskanzlei und Beauftragter für Medien

    10.15 Uhr
    „Verwaltung.Einfach.Online – Digitale Verwaltung mit den Kommunen gestalten“
    Impulsreferat von Katrin Lange, Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales

    10.45 Uhr
    „Auf dem Weg…“
    Erfahrungsbericht von Andreas Fredrich, Bürgermeister der Stadt Senftenberg

    im Anschluss Podiumsdiskussion – moderiert von Sabine Gillessen (Gillessen Strategy Politics)

    12.00 Uhr
    Pause und Mittagsimbiss

    Zweiter Teil – Mitgliederversammlung

    12.45 Uhr
    Ehrung langjähriger Mitglieder der SGK Brandenburg

    13.00 Uhr
    Die Arbeit der SGK Brandenburg im Jahr 2018 – Herausforderungen und Chancen, vorgestellt von Christian Großmann

    13.15 Uhr
    Wahlen (Wahl eines Landesvorsitzenden /einer Landesvorsitzenden und der Delegierten
    zu der Bundesdelegiertenversammlung der Bundes-SGK am 23./24.11.2018 in Kassel)

    sowie Bericht aus der Bundespolitik von Manfred Sternberg (Geschäftsführer Bundes-SGK)

    ca. 14.15 Uhr
    Ende der Veranstaltung

    Anmeldungen sind hier möglich: Kommunalkongress

  • Podiumsdiskussion – Das Ehrenamt mit Sicherheitsaufgaben im Wandel am 13. November in Rathenow

    Bereits im Oktober des vergangenen Jahres konnten wir eine sehr erfolgreiche erste Veranstaltung zum Ehrenamt mit Sicherheitsaufgaben in Rathenow durchführen und möchten dies, wegen der Aktualität des Themas und des großen Interesses der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in diesem Jahr fortsetzen.

    Vieles bewegt sich im Bereich des Ehrenamtes mit Sicherheitsaufgaben und vieles soll noch bewegt werden. So hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband sowie zahlreichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, im Rahmen von Regionalkonferenzen und Beratungsgesprächen ein Positionspapier erarbeitet. Die Landesregierung gestaltet derzeit entsprechende Rechtsgrundlagen. Gleichzeitig vergeht kaum ein Tag, an dem das Thema Ehrenamt sich nicht in den öffentlichen Medien findet.

    Wir möchten die aktuelle Lage, aber auch bereits vorliegende Vorschläge, diskutieren und uns gemeinsam Gedanken darüber machen, welche Anreize geschaffen werden können um Behörden und Organisationen einsatzbereit zu halten und dieses Ehrenamt attraktiver zu gestalten.

    Programm

    Eröffnung und Begrüßung

    durch Katja Poschmann, Mitglied der SGK Brandenburg

    Gäste auf dem Podium:

    Katrin Lange, Staatssekretärin im MIK Brandenburg

    Werner-Siegwart Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes e.V.

    Daniel Weber, Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Havelland e.V.

    Marco Köhr, Leiter der Einsatzdienste ASB  Ortsverband  Nauen e.V.

    Die Moderation wird von Felix Menzel übernommen, Bürgermeister der Gemeinde Milower Land und aktiver Feuerwehrkamerad.

    Alle Interessentinnen und Interessenten sind ganz herzlich eingeladen!

    Weitere Informationen und Anmeldung: hier bitte klicken

  • Erst die Kommunalwahlen – und dann? Umfrage an unsere Mitglieder!

    Gegenwärtig spielen die Kommunalwahlen eine große Rolle in Brandenburg. Dennoch gibt es weiterhin viele Themen, die für alle kommunalpolitische Interessierten und Aktiven wichtig sind. Das kann für jede und jeden etwas anderes sein – in der einen Region ist es der öffentliche Personennahverkehr, in der anderen der Wohnungsbau; in der einen Gemeindevertretung ist es die Bürgerbeteiligung, in der anderen die Kreisumlage, etc. Wir würden gerne in unseren Beiträgen für die DEMO, aber auch in unseren Veranstaltungen gerne auch die Themen aufnehmen, für die sich unsere Mitglieder ganz besonders interessieren.

    Deshalb würden wir uns über eine rege Teilnahme an der nachfolgenden Umfrage sehr freuen:

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