Seminar zu Kommunalrecht und -politik am 24. August
Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich? Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
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Was darf ich?
Was kann ich?
Was muss ich?
Zu diesen und vielen anderen Fragen bietet die SGK ein Einführungs- und Grundlagenseminar an: Bitte hier anklicken!
Beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB, städtebauliche Verträge, Anpassungsklauseln bei Erbbauzinsen und das sog. „Einheimischen-Modell“- als dies sind Teilnehmerinnen und Teilnehmern des SGK-Seminars „Kommunales Bauland richtig entwickeln“ am 14.04.2018 in Neuruppin spätestens jetzt keine Fremdwörter mehr.
Die anwesenden Mitglieder der SPD-Stadtfraktion und die weiteren Interessierten konnten zunächst ihr Wissen um Grenzen und Möglichkeiten des Bauplanungsrechts erweitern. Die Referentin Katrin Pollow, Amtsleiterin Stadtplanung und Fachbereichleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, vermittelte anschaulich, welchen Zweck die einzelnen Bauleitplanungsschritte haben und an welchen Stellen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Gestaltungsspielräume gegeben sind. So konnten etwa durch Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Investoren allein in Falkensee mehrere Grundschulen und Teile des Abwassernetzes saniert bzw. gebaut werden. Mit Hilfe von Gestaltungssatzungen sollten Kommunen zudem für ein stimmiges architektonisches Gesamtbild sorgen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V., Dr. Matthias Nagel, nutzte die Gelegenheit, um in seinem Vortrag die Vorteile von Erbbaurechten darzustellen. Dabei berichtete er, dass es einer Umfrage des Erbbaurechtsverbandes zufolge wieder zu einer stärkeren Nachfrage nach Erbbaurechten bundesweit gekommen ist. Insbesondere große Städte sollen angesichts der drastisch gestiegenen Grundstückspreise und dem Bestreben, sozial verträgliche Mieten vorhalten zu können, verstärkt von der Bestellung von Erbbaurechten Gebrauch machen. In der Diskussion wurde deutlich, dass es offensichtlich Berührungsängste mit Erbbaurechten gibt, da das Eigentum am Grundstück selbst ja nicht erworben wird. Gleichzeitig war festzustellen, dass vor allem eine daran interessierte Kommunalverwaltung für eine Verbreiterung der Akzeptanz dieses baulichen Gestaltungsmittels sorgen kann. Gegenüber einer Veräußerung von Grundstücken führt die Bestellung von Erbbaurechten nicht zu einer Verminderung des kommunalen Anlagevermögens. Zudem sind Einnahmen aus den Erbbaurechten (Erbbauzinsen) nicht bei der Berechnung der Kreisumlage heranzuziehen und bleiben damit vollständig bei der Kommune. Damit können sie dauerhaft eine sichere Einnahmeposition in kommunalen Haushalten bilden.
Schließlich konnte die Bürgermeisterin der Ofenstadt Velten, Ines Hübner über ihre Pläne für ein sogenanntes „Einheimischen-Modell“ bei der Vergabe von Grundstücken berichten. Nach diesem vor allem im süddeutschen Raum weit verbreiteten Modell ist es möglich, für bereits in der Kommune lebende Bürgerinnen und Bürger ein Vorteil im Bieterverfahren geschaffen werden kann. Dabei müssen in dem auch nach EuGH-Rechtsprechung zulässigen Modell bestimmte Bedingungen wie etwa die Dauer des bisherigen Lebens in der Kommune oder ehrenamtliche Tätigkeiten erfüllt sein. In einer Bewertungsmatrix könnten so für besonders heimatverbundene und gesellschaftlich engagierte Bewohnerinnen und Bewohner die Chance auf den Erwerb eines Baugrundstücks erhöht werden. Die ehemalige Vorsitzende der SGK Brandenburg stellte dabei insbesondere auf junge Familien ab, denen es angesichts stetig steigender Immobilienpreise immer schwerer fallen würde, ein für sie erschwingliches Baugrundstück zu erwerben.
Neben den tollen Referenten, die stets auf alle Nachfragen eingegangen sind und ihr profundes Wissen gut vermitteln konnten, trug die gute Organisation durch die SGK Brandenburg und ihrer Geschäftsführerin Rachil Rowald sowie das Schüler-Café Tasca zu einem rundum gelungenen Seminartag bei. Nachahmung sehr zu empfehlen!
Autor: Nico Ruhle, Vorsitzender der SPD-Stadtfraktion Neuruppin
von Birgit Morgenroth (mog)
Foto: Susanne Ruoff, o.T., 2010, Holz, Acrylfarbe, Ausstellung Galerie Ruhnke. Potsdam
Der Landtag hat im Sommer 2017 eine Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler in Einrichtungen der Landesverwaltung beschlossen. Nun liegt die Leitlinie des Kulturministeriums vor, die von allen Brandenburger Ministerien unterstützt wird. Künftig werden Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstler in den Räumen der Landesbehörden einheitlich honoriert. Das Honorar wird explizit als Anerkennung der künstlerischen Leistung gegeben und ist kein Produktionszuschuss. Gefördert werden vorrangig in Brandenburg lebende und/oder schaffende Künstler, die ein abgeschlossenes Kunststudium haben oder ihr künstlerisches Schaffen dokumentieren können.
Initiiert wurde der Antrag von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie hat auf die prekäre Situation der meisten Brandenburger bildenden Künstler hingewiesen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen professioneller bildender Kunstschaffender, die allein vom Verkauf ihrer Kunst leben, beträgt 12.360 Euro. Schon aus diesem Grunde sei es wichtig, so Liedtke, dass alle Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür sensibilisiert werden, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Es geht um die Wertschätzung von künstlerisch-kreativer Arbeit. Der Antrag knüpft an eine Initiative auf Bundesebene an, die auf eine Ausstellungsvergütung von bildenden Künstlerinnen drängt, da der Urheberrechtsschutz im Bereich der bildenden Kunst wenig bedeutend ist. Während in der Literatur oder in der Musik die massenhafte Produktion eines erfolgreichen Werkes die Gage für die Kulturschaffenden vervielfältigt, ist es in der bildenden Kunst das Gegenteil: Künstler verkaufen Originale, also Einzelstücke. Eine Ausstellung ist somit ein Blick auf einmalige Werke und sollte ähnlich wie das Anhören eines Liedes entsprechend honoriert werden. Wenn dies nicht durch einen Eintrittspreis möglich ist, wie in einem öffentlichen Gebäude oder einem Café, kann eine Ausstellungsvergütung diese finanzielle Honorierung übernehmen.
Die Kommunen und kreisfreien Städte können sich der Brandenburger Leitlinie anschließen und die Honorare dem Finanzvolumen ihrer Gemeinde oder Stadt anpassen. Jede Kommune verfügt über öffentliche Räume, die jetzt schon durch künstlerische Werke verschönert werden. Eine Ausstellung ist aber nicht nur zur Dekoration der Amtsräume da. Sie ist Ausdruck von Arbeit, regt manchmal zum Nachdenken an, manchmal hinterlässt sie Rätsel. Und es gibt Verfasserinnen und Verfasser, die von dieser Kunst ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Die Brandenburger Leitlinie sieht eine gestaffelte Vergütung vor, je nach Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die Ihre Werke präsentieren. Bei einer Einzelausstellung, die ein bis zwei Künstlerinnen und Künstler umfasst, werden 1000 Euro pro Teilnehmer bezahlt. Kleingruppen und Gruppenausstellungen erhalten 350 Euro bzw. 150 Euro als Honorar pro Kunstschaffenden.
Auf der Homepage des MWFK ist die Leitlinie zu finden http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851951
Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen
Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.
Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.
Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.
Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
Potsdam, 27. Mai 2025
Auch wenn der vorliegende Koalitionsvertrag, über den die Mitglieder der SPD bis zum 2. März dieses Jahres zu entscheiden haben, durchaus unterschiedlich beurteilt wird, scheint doch Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Bildung einer handlungsfähigen Regierung kurzfristig notwendig ist.
Soweit es kommunalpolitische Aspekte in dem 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag betrifft, zeigt sich die Bundes-SGK mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. So erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, am 9. Februar dieses Jahres, dass die positiven Ergebnisse für die Kommunen überwiegen würde. Insbesondere die Beachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) und die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sei zu begrüßen.
Baranowski weiter: „Die verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose sowie die geplanten Investitionen in Schulen, Bildung und den ÖPNV werden direkt erfahrbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist ein ebenso ein wichtiger Schritt vorwärts. Dabei werden wir darauf achten, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt. Positiv zu bewerten ist ebenfalls das Ziel, ein gesamtdeutsches Fördersystem zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, wie eine sachgerechte Altschuldenlösung mit Hilfe des Bundes auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Einführung einer Grundrente und eine Verbesserung des Mieterschutzes weisen deutlich auf die sozialdemokratische Handschrift im Koalitionsvertrag hin.
Man habe sich jedoch zudem eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben gewünscht und werde sich dafür weiter einsetzen.
Eine ausführliche Darstellung ist hier zu finden: Bundes-SGK Darstellung KoaV 2018
Etwas kritischer sieht dies der Landkreistag. Obwohl auch er das Werk grundsätzlich begrüße seien nach seinem Dafürhalten die Finanzmittel nicht ausreichend finanziell abgesichert, zudem zeige der Vertrag eine strukturelle Schwächung der kommunalen Ebene. Was damit im Einzelnen gemeint ist, ist einer Kurzbewertung des Landkreistages vom 13. Februar zu entnehmen, siehe LKT Bewertung Koalitionsvertrag 2018
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt einige Aspekte des Koalitionsvertrages, wie unter anderem das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperations-verbotes, sodass in Zukunft der Bund auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen in die Bildung vor Ort investieren dürfe. Man erwarte jedoch, dass bestimmte Fragen noch geklärt würden, wie unter anderem die Kostentragung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden könnten und für Unterkunftskosten für Flüchtlinge die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wurde Seitens des Bundes deutlich kritisiert, schon weil dieser Anspruch bis 2025 nicht durchsetzbar sei. Weitere Details finden sich hier: Bewertung Koalitionsvertrag 2018
Kommunalkongress 2019
Fachveranstaltung – Mobilität in den Kommunen von morgen
9.30 Uhr Eröffnung
9.45 Uhr Impulse und Podiumsdiskussion zu
Mobilität in den und für die Kommunen von morgen
mit
Sebastian Rüter – Mitglied des Landtages Brandenburg
Jens Graf – Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Werner Faber – Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Ost
11.45 Uhr Mittagsimbiss
Mitgliederversammlung 2019
Programm
12.15 Uhr Grußwort Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa im Land Brandenburg
12.30 Uhr Christian Großmann, Vorsitzender der SGK Brandenburg: Bericht über die Arbeit der
SGK Brandenburg 2019 sowie Ausblick auf 2020
12.45 Uhr Rechenschaftsbericht zur Finanzlage der SGK Brandenburg
in den Jahren 2017 und 2018
Reinhard Stark: Bericht der Revisionskommission zu den Jahren 2017 und 2018
Aussprache und Antrag auf Entlastung des Vorstandes
13.10 Uhr Wahl des Landesvorstandes der SGK Brandenburg
• Wahl der/des Landesvorsitzenden
• Wahl der/des ersten stellvertretenden Landesvorsitzenden
• Wahl der/des zweiten stellvertretenden Landesvorsitzenden
• Wahl der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters
• Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers
• Wahl der zwei vom SPD-Landesvorstand nominierten Mitglieder
• Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes
14.10 Uhr Wahl einer neuen Revisionskommission
14.15 Uhr Schlußwort der oder des gewählten Vorsitzenden
14.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir freuen uns über Anmeldungen aller Interessierten
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27. Oktober 2022 ab 18 Uhr Nachgefragt! Die sozialen Folgen der Energiewende Gespräch mit Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam (Online)
Kaum ein Thema wird so engagiert diskutiert wie die Energieversorgung! Kommen gegenwärtig noch besondere Herausforderungen hinzu, ist gerade die Energiewende ohnehin ein Thema, das ebenso motiviert angegangen wird wie sie kontrovers diskutiert wird. Bei allen positiven ökologischen und durchaus auch ökonomischen Auswirkungen hat die Energiewende jedoch auch soziale Konsequenzen. Was bedeutet das für die Kommunen im Land Brandenburg? Wir freuen uns, dass Brigitte Meier, Beigeordnete der Stadt Potsdam und für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit zu diesem Thema für ein Gespräch zur Verfügung steht!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/nachgefragt-die-sozialen-folgen-der-energiewende-gespraech-mit-brigitte-meier-beigeordnete-der-stadt-potsdam/
29.Oktober 2022 9.30 bis 13 Uhr (Präsenz!) Bauen und Planen – kommunales Bauland entwickeln
Ort: Seminarhaus Havelland, Werderdammstraße 9, 14669 Ketzin OT Paretz
Bauland, insbesondere das kommunale, ist eine endliche Ressource. Umso wichtiger ist es, es optimal zu nutzen. In dieser Veranstaltung sollen die Grundlagen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen für die Kommunalpolitik bei der Bauflächenentwicklung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Wir freuen uns dafür als Referentin Kathrin Pollow, Leiterin des Stadtplanungsamtes und Fachbereichsleiterin Bauleitplanung der Stadt Falkensee, gewonnen zu haben, die sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit der praktischen Umsetzung vertraut ist.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/bauen-und-planen-praesenzseminar/
1.November 2022 18.00 bis 21.00 Uhr Rechtssicher per Video tagen! Videositzungen in den kommunalen Vertretungen – § 34 Absatz 1 a der Brandenburger Kommunalverfassung verständlich gemacht (Online)
Vieles musste in den letzten Jahren in den kommunalen Vertretungen diskutiert werden, oftmals war aber schon die Frage: wie darf man eigentlich tagen? Mit der jüngsten Änderung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber auch außerhalb einer Notlage die Videoteilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien ermöglicht. Die Regelung in § 34 Abs. 1a BbgKVerf wirft in ihrer Anwendung und Handhabung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darunter etwa wann ein begründeter Antrag auf Videoteilnahme vorliegt, wie die Sitzung technisch umzusetzen ist, welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den Grundsatz der Öffentlichkeit und wie funktionieren geheime Wahlen per Video?
Die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker Tobias Schröter, vielen bereits aus den Seminaren zum Kommunalrecht bekannt, und Georg Hanke, Vorsitzender des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, werden einen Überblick geben, was man wissen muss und was zu beachten ist.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/rechtssicher-per-video-tagen-videositzungen-in-den-kommunalen-vertretungen-%c2%a7-34-absatz-1-a-der-brandenburger-kommunalverfassung-verstaendlich-gemacht/
10.und 16. November 2022) – jeweils 17.30 – 20.00 Uhr Kindertagesstätten in den Kommunen Brandenburgs – Grundlagen und Finanzierung (2teilige Veranstaltung!, Online)
Eine gute und zuverlässige und gute Kindertagesbetreuung für unsere Jüngsten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zahlreiche Diskussionen in den letzten Jahren haben aber auch deutlich gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, die Rahmenbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie die Umsetzung in den Kommunen zu kennen und zu verstehen. Wichtig ist das aber nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die hauptamtlich und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Kommunen Brandenburgs, müssen sie doch bei zahlreichen Gelegenheiten Entscheidungen treffen, die die Betreuung der Kleinsten betreffen. Dafür sind Kenntnisse erforderlich, die in diesem zweiteiligen Online-Seminar vermittelt werden sollen.
Wie sind eigentlich die bundesrechtlichen Regelungen, die landesspezifischen Strukturen und wo liegen die konkreten Zuständigkeiten? Wer ist für die Bedarfsplanung zuständig und wie kann die Qualität sichergestellt und weiterentwickelt werden? Welche Regelungen gelten für die Fachkräfte und wie mit dem Fachkräftemangel umgehen? Wie steht es um die Kalkulation der Elternbeiträge? Was ist möglich, was ist sinnvoll und was geht vielleicht auch nicht? Wie werden die Eltern ab dem 1. Januar 2023 wegen der Energiekrise voraussichtlich zusätzlich durch Beitragsbegrenzungen entlastet? Gegenstand der Veranstaltung wird das geltende Kita-Recht in der Fassung, die aktuell und im nächsten Kita-Jahr 2023 / 2024 (voraussichtlich) gelten wird, sein. Diese und weitere Fragen werden wir mit Volker-Gerd Westphal (Leiter der Abteilung für Kinder und Jugend, überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg) erörtern können!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-kindertagesstaetten-in-den-kommunen-brandenburgs-grundlagen-und-finanzierung-2teilig/
16. November 2022 17.30 – 18.30 Uhr Nachgefragt: Was gibt es Neues im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen? – Gespräch mit Annett Jura (Abteilungsleiterin im BMWSB) (Online)
Wohnen ist ein Thema, das jeden angeht! Nur weniges auf der bundespolitischen Ebene ist für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger so relevant, wie die Themen Bauen und Wohnen. Ist doch die Lage in den Kommunen im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Von dicht besiedelten Gebieten bis hin zu Regionen, die als „unbesiedelt“ gelten, ist alles dabei und die meisten Regionen liegen irgendwo dazwischen. Die Herausforderungen beim Bauen von Wohnungen, die Chancen der Planungsbeschleunigung, die Novelle des Baugesetzbuches, die Wohngeldnovelle, der Heizkostenzuschuss, die Wohnungslosigkeit, die neue Wohngemeinnützigkeit und nicht zuletzt die Finanzhilfen des Bundes, im Zusammenhang mit der Erbringung von Eigenanteilen der Kommunen sind alles Themen, die auch die haupt- und die ehrenamtlich Verantwortlichen in der kommunalen Ebene Brandenburgs bewegen.
Annett Jura, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg, gibt Auskunft zu den gegenwärtig relevanten Themen. Bringt sie doch, aus ihren Jahren als Bürgermeisterin der Rolandstadt Perleberg, eigene Erfahrungen mit, wie es um das Wohnen in Brandenburg bestellt ist. Wir freuen uns, dass sie für ein Gespräch zur Verfügung steht und laden dazu alle Interessierten herzlich ein!
Anmeldungen zu dieser Veranstaltungen sind bis zum 15.11.2022 und ausschließlich wie folgt möglich: per Telefon unter 0331/730 98 200 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten) oder per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de
17. November 2022 – Vorankündigung! Nachgefragt! – Gespräch mit Katja Poschmann, Mitglied des Landtages Brandenburg (Online) Vorankündigung! Weitere Informationen folgen!
18. November 2022 18.00 – 20.30 Uhr Vergaben und Compliance in den Kommunen Brandenburgs Online
Wer ist der größte Investor im Land? Der Bund, die Länder? Es sind die Kommunen! Dabei geht es um viel öffentliches Geld. Wird in der Kommune investiert, sind in der Regel auch Aufträge zu vergeben – nicht nur für Bauleistungen, wenn ein kommunales Gebäude errichtet werden soll, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten – vom der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen bis hin zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder Feuerwehrtechnik. Das stellt nicht nur die hauptamtlich Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vor Herausforderungen, auch die kommunalen Vertretungen beschäftigen sich damit. Dabei sind die Grundlagen und die Verfahren nicht immer ganz leicht zu verstehen. Hier soll das Seminar Abhilfe schaffen. Gleichzeitig müssen sich haupt- und ehrenamtlich für die Kommune Tätige nicht nur bei den Vergaben, sondern auch im täglichen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern an Recht und Gesetz halten. Wenn es um einen begehrten Kita-Platz geht, ein Termin im Bürgeramt schneller zu haben sein soll, oder ein Verwandter eine Genehmigung braucht. Vorteilsannahme- und –gewährung, Bestechung, bzw. Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Vorgaben sind einzuhalten? Und was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?
Wir freuen uns, dass Dr. Harald Sempf (Dezernent des Dezernates Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung der Stadt Falkensee) und Mathias Techen (Leiter des Amtes für Bürgerdienste, Stabstellenleiter Vergabemanagement sowie Wahlleiter der Stadt Falkensee) für dieses Seminar und einen Austausch zur Verfügung stehen! Dieses Seminar ist für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Kommunen, aber auch hauptamtlich Verantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen geeignet.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.sgk-brandenburg.de/veranstaltung/online-vergaben-und-compliance-in-den-kommunen-brandenburgs/
19. November 2022 – Vorankündigung! Verwaltungsrecht für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – mit Dietlind Biesterfeld, Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming
Ort: GINN Hotel, Warthestraße 20, 14513 Teltow
Vorankündigung! Weitere Informationen erfolgen zeitnah!
Wir freuen uns über Anmeldungen: