Neue Zeitung der SGK Brandenburg!

einigen ist das bereits seit der Mitgliederversammlung am 30. Oktober bekannt, wir möchten euch jedoch auch auf diesem Wege darüber informieren, dass es die Zeitung DEMO in der bisherigen Form, mit einem Brandenburg-Split, ab Beginn 2022 leider nicht mehr geben wird. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran euch weiterhin eine regelmäßige Zeitung mit relevanten Informationen…

einigen ist das bereits seit der Mitgliederversammlung am 30. Oktober bekannt, wir möchten euch jedoch auch auf diesem Wege darüber informieren, dass es die Zeitung DEMO in der bisherigen Form, mit einem Brandenburg-Split, ab Beginn 2022 leider nicht mehr geben wird. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran euch weiterhin eine regelmäßige Zeitung mit relevanten Informationen aus Bund, Land und Kommune anbieten zu können! Die erste Ausgabe ist bereits fertig und befindet sich mittlerweile im Druck. 

Bedauerlicherweise konnte der Verlag, mit Hinweis auf die gestiegenen Druckkosten und die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit, den Vertrag nicht aufrecht erhalten und kündigte ihn zum Jahresende 2021. Zwar soll eine – in Form, Inhalt und Umfang deutlich veränderte – DEMO weiterhin erscheinen, aber für regionale Themen aus Brandenburg bliebe kaum noch Raum. Wir bedauern dies sehr, vor allem, weil wir wissen, dass eine regelmäßige Zeitung, in denen über die Aktivitäten eures SGK-Landesverbandes, aus den Brandenburger Regionen und aus der Landespolitik aktuell berichtet wird, wichtig für eure kommunalpolitische Arbeit ist.

Daher werden wir ab dem Jahr 2022 eine eigene Zeitung für unsere Mitglieder herausgeben. Dabei werden wir das Format einer Zeitung für all unsere Mitglieder beibehalten und auch die Zahl der Ausgaben bleibt unverändert. Zukünftig werden wir zudem neue Rubriken aufnehmen („Nachgefragt!“, Darstellung kommunalrelevanter Rechtsprechung und Rechtsetzung, Neues aus Bund und Land, u.a.) und die Themenbandbreite soll sich erhöhen.

Wir freuen uns, mit euch gemeinsam, auf diesen „Neustart“ und sind darüber hinaus auch immer dankbar für Hinweise, Themenwünsche und Ideen!

Mit den besten Grüßen,

Rachil Ruth Rowald

Ähnliche Beiträge

  • Wohnraumförderung sichern und verstetigen – für ein wachsendes und lebenswertes Brandenburg von Daniel Keip

    Daniel Keip, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel und Mitglied im Vorstand der SGK Brandenburg

    Der Landeshaushalt 2025 steht im Zeichen schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Steigende Kosten, neue Herausforderungen und gleichzeitig sinkende Einnahmeerwartungen stellen Politik und Verwaltung auf allen Ebenen vor große Aufgaben. In dieser Gemengelage war in den vergangenen Monaten zu beobachten, dass zentrale Felder der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Fokus möglicher Einsparungen gerieten – so auch die Wohnraumförderung. Umso erfreulicher ist es, dass die Landesregierung von zunächst befürchteten Kürzungen Abstand genommen hat und nun für 2025 bis zu 250 Millionen Euro für die Förderung des Wohnungsbaus in Brandenburg bereitstellen will.

    Dieses klare Bekenntnis zur Wohnraumförderung ist richtig und notwendig. Es ist ein wichtiges Signal für die kommunale Ebene, für soziale Gerechtigkeit und für eine vorausschauende Landesentwicklung. Gleichzeitig darf es nicht bei einem einmaligen Investitionsimpuls bleiben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie langfristig, verlässlich und strategisch Wohnungsbaupolitik angelegt sein muss, wenn sie erfolgreich sein soll. Deshalb ist es entscheidend, dass das Land Brandenburg diese Mittel nicht nur kurzfristig zur Verfügung stellt, sondern die Förderung echt verstetigt und damit Planungssicherheit für Kommunen, Wohnungsunternehmen und Bauwirtschaft schafft.

    Wohnraumförderung ist aktive Strukturpolitik

    Brandenburg befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Dynamik des Berliner Wohnungsmarkts strahlt längst weit über die Stadtgrenzen hinaus – mit teils massiven Auswirkungen auf angrenzende Kommunen im sogenannten engeren Verflechtungsraum. Diese Regionen stehen unter zunehmendem Zuzugsdruck: Menschen, die in Berlin keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden, weichen in das Brandenburger Umland aus. Was für die regionale Entwicklung eine große Chance darstellt, bringt zugleich neue Herausforderungen mit sich – insbesondere für die soziale Durchmischung, für die Mietpreisentwicklung und für die städtebauliche Infrastruktur.

    Aber nicht nur das Berliner Umland ist betroffen. Auch die sogenannten Städte der zweiten Reihe – von Brandenburg an der Havel über Eberswalde, Cottbus, Luckenwalde, Bernau bis hin zu Prenzlau – spüren zunehmenden Druck auf ihren Wohnungsmarkt. Neben dem Wohnraumbedarf wächst der Bedarf an Mobilität, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung und sozialen Angeboten. In vielen Fällen handelt es sich um Kommunen, die nach Jahren des Bevölkerungsrückgangs die Einwohnerzahl halten oder nun sogar wieder wachsen – teils schneller, als es die bestehende Infrastruktur erlaubt.

    Genau an dieser Stelle wird deutlich: Wohnraumförderung ist mehr als Baukostenunterstützung. Sie ist aktive Strukturpolitik, die Wachstum begleitet, soziale Balance sichert und lebenswerte Orte schafft. Sie ist ein Steuerungsinstrument für Landesentwicklung und für den sozialen Zusammenhalt.

    LEP HR verpflichtet zum Handeln

    Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) setzt klare räumliche Leitplanken für die zukünftige Entwicklung. Er identifiziert sogenannte Entwicklungskorridore, in denen Wachstum stattfinden soll – etwa entlang der Schienenverbindungen zwischen Berlin und Brandenburg. Damit stellt der LEP HR konkrete Anforderungen an die Steuerung von Zuzug und Stadtentwicklung, die auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden müssen.

    Doch Papier ist geduldig. Strategien und Entwicklungspläne entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn sie mit Mitteln hinterlegt und durchsetzbar sind. Es reicht nicht, Räume für Wachstum zu benennen – man muss auch in der Lage sein, dieses Wachstum zu gestalten. Dazu gehört der Bau von Wohnungen ebenso wie die Entwicklung von Quartieren, die Schaffung sozialer Infrastruktur und die Sicherung bezahlbarer Mieten. Wohnraumförderung ist dabei ein zentrales Element, um die Ziele des LEP HR realpolitisch zu unterfüttern.

    Gegen Verdrängung, für sozialen Zusammenhalt

    Zunehmender Zuzug kann – ohne Gegensteuerung – zu Verdrängungsprozessen führen. Die Beispiele aus Berlin zeigen dies deutlich. Wenn in angespannten Märkten nur noch Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen Wohnraum finden, verschärft sich nicht nur die soziale Spaltung – auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gerät unter Druck. Pflegekräfte, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien und Rentner brauchen Wohnraum, der zu ihrem Einkommen passt.

    Wohnraumförderung ist deshalb auch ein Instrument gegen soziale Verwerfungen. Sie hilft dabei, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Quartiere sozial durchmischt zu halten. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine Grundvoraussetzung für funktionierende Kommunen und lebenswerte Städte.

    Kommunen am Limit – Infrastruktur muss mitwachsen

    Neben der reinen Wohnraumentwicklung stehen viele Kommunen vor der Frage, wie sie mit den Wachstumsschmerzen umgehen können, die neue Siedlungsdynamiken mit sich bringen. Wo neue Wohngebiete entstehen, müssen auch Kitas und Schulen gebaut, Straßen erneuert, ÖPNV-Angebote erweitert und soziale Einrichtungen mitgedacht werden.

    Doch während die Wohnraumförderung nun mit einem klaren Signal gestärkt wurde, bleiben andere finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes für die Kommunen hinter den Erwartungen zurück. Das betrifft sowohl allgemeine Zuweisungen als auch Investitionspauschalen für Infrastrukturmaßnahmen. Viele Kommunen blicken daher mit Sorge auf ihre zukünftige Leistungsfähigkeit – denn Wachstum bedeutet nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Belastungen, die vor Ort getragen werden müssen.

    Es ist deshalb unerlässlich, dass die Investitionen in Wohnraumförderung mit einer angemessenen Stärkung der kommunalen Finanzausstattung einhergehen. Wer Wachstum politisch einfordert und planerisch vorbereitet, muss auch die nötigen Mittel bereitstellen, damit es vor Ort umgesetzt werden kann.

    Wohnraumförderung braucht Kontinuität – und kommunale Handlungsfähigkeit

    Die Entscheidung, im Landeshaushalt bis zu 250 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereitzustellen, ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Sie setzt ein wichtiges Zeichen – für bezahlbares Wohnen, für soziale Gerechtigkeit und für eine nachhaltige Entwicklung Brandenburgs.

    Doch dieses Signal muss verstetigt werden. Wohnraumförderung ist kein Projekt für ein Haushaltsjahr, sondern eine Daueraufgabe in einer Region, die sich im Wandel befindet. Gleichzeitig braucht es ein klares Bekenntnis zur finanziellen Stärkung der Kommunen – denn sie sind es, die diesen Wandel vor Ort gestalten. Nur wenn Kommunen verlässlich planen, investieren und entwickeln können, wird es gelingen, Brandenburg als lebenswerte und soziale Region weiterzuentwickeln.

  • Land: Kommunen und Digitalisierung – E-Government

    „Ohne eine lückenlose Infrastruktur ist alles nichts“, so der Autor Ulrich Plate in seinem Beitrag in der Brandenburger Regionalausgabe der DEMO für Januar und Februar.

    Mitte Februar sprach sich Ministerpräsident Woidke für eine Digitalisierung ländlicher Räume aus. Nach Absage der Verwaltungsreform mehrten sich die Stellungnahmen, dass eine effektive Digitalisierung in den Kommunen nur interkommunal stattfinden könne. Die Bildungsministerin Ernst wies Mitte Februar auf die Bedeutung der Digitalisierung im Bildungsbereich hin und der Statusbericht der Landesregierung zur digitalen Strategie für das Land greift umfassend zahlreiche Aspekte der Digitalisierung in Brandenburg auf. (zu finden ist der Bericht hier: Statusbericht der Landesregierung zur Digitalisierung ). Und auch bei den Verhandlungen für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene spielte das Thema eine große Rolle. Digitalisierung scheint alles und jeden und jede zu erfassen, so richtig fassbar wird es jedoch nicht immer.

    Greift man einzelne Aspekte heraus, wird dies schon etwas überschaubarer. So gibt es bereits zahlreiche E-Government-Aktivitäten und Initiativen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Kreise aber auch des Landes und auf Bundesebene. Der Bund mit seinem E-Government-Gesetz, wenigstens teilweise, einen rechtlichen Rahmen geschaffen und einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze oder sind damit aktuell befasst.

    So wünschenswert eine moderne Verwaltung ist, die effizient, bürgerfreundlich und rechtssicher ist, so schwierig ist die Umsetzung, wenn die E-Akte auf die klassische Papierakte trifft und Schriftformerfordernisse kaum abnehmen. Problematisch stellt sich dabei nicht nur das so genannte ersetzende Scannen dar, wenn Verträge und andere Unterlagen eingescannt werden, sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob die gescannten Versionen dauerhaft verwertbar sind oder ob daneben noch die Originale in einer Akte geführt werden müssen. Welche Software wird verwendet und ist sie kompatibel zu etwaigen Schnittstellen oder anderen Verwaltungsträgern und bietet sie Zugriff auf alle erforderlichen Informationen, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Daten und ist zudem barrierefrei?

    Auch die Mitarbeiter müssen überzeugt und mitgenommen werden. Das wiederum setzt eine Software voraus, die für alle Beteiligten leicht zu verstehen ist. Denn was nützt die beste digitale Transformation, wenn weder die Bearbeiter und Bearbeiterinnen noch die Bürgerinnen und Bürger sie annehmen, einfach weil sie sie nicht bedienen können.

    Dies alles sind Fragen, die alleine durch die Kommunen nicht gelöst werden können. In dem Bericht der Landesregierung dazu heißt es unter anderem: „Das in Vorbereitung befindliche brandenburgisches E-Government-Gesetz soll u. a. die Grundlagen legen für effektives und effizientes E-Government im Hinblick auf gemeinsam genutzte, einheitliche Infrastrukturen (Netz und Basiskomponenten), für die notwendige Angleichung an das Bundesrecht und die Einbeziehung der Kommunen. Die Landesregierung hat bereits früh Modernisierungen im Verwaltungsbereich in die Wege geleitet. Im Rahmen der 2003 beschlossenen E-Government-Strategie hat sie sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur Verwaltungsabläufe zu optimieren, sondern auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen sowie Dienstleistungen zu verbessern.“

    Dieses Gesetz befindet sich nunmehr in einem frühen Unterrichtungs- und Abstimmungsstadium. Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung in anderen Bundesländern ist in der Ausgabe 03/04 der Landes-SGK EXTRA Brandenburg (in der Printversion und unter „Publikationen“) zu finden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird an dieser Stelle weiter berichtet.

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    Mitglied der SGK Brandenburg werden oder als Mitglied Änderungen anzeigen?

    Interessiert an einer Mitgliedschaft in der SGK Brandenburg oder sollen  Änderungen der eigenen Mitgliedschaft angezeigt werden?

    Dann ist das hier unkompliziert möglich:

    https://www.sgk-brandenburg.de/mitglied-werden/

     

  • Kommunalfinanzen: das FAG und die Verbundquote

    Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle.  Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.

    Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.

    Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.

  • Familienleistungsausgleich bleibt

    Familienleistungsausgleich bleibt – Kommunen können aufatmen

    Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten.

    Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch. Die Koalitionsfraktionen hatten sich seit Beginn der Haushaltsberatungen klar für die Beibehaltung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz eingesetzt – und nun einen wichtigen Erfolg erzielt. Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt dazu: „Wir haben Wort gehalten und hart verhandelt. Es gab intensive Gespräche mit den Kommunen. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Die Haushalte der Kommunen für 2025 sind dadurch gesichert, die Haushalte für 2026 werden deutlich weniger belastet. Ohne den Familienleistungsausgleich wären viele Kommunen zu drastischen Kürzungen gezwungen gewesen – etwa bei sozialen Angeboten, Kultur oder freiwilligen Leistungen. Das konnte trotz knapper Kasse im Land nun verhindert werden.“ Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion sagt: „Nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden freuen wir uns sehr darüber, dass man sich einigen konnte. Die Kommunen haben sowohl für den Haushalt 2025 als auch für das Jahr 2026 grünes Licht gegeben.

    Das liegt vor allem daran, dass die Koalition in entscheidenden Punkten noch einmal nachbessern und so die kommunalen Haushalte sichern konnte. Neben dem Familienlastenausgleich konnte unter Beachtung der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr bei der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auf-gestockt werden.“ Durch die nun vereinbarten Änderungsanträge von SPD und BSW in den Haushaltsberatungen wird der § 17 beibehalten. Damit stehen im Jahr 2025 rund 155,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 rund 153,5 Millionen Euro für den Familienleistungsausgleich zur Verfügung. Mit der kommunalen Familie ist vereinbart, dass diese im Jahr 2026 ebenfalls ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Dazu wird der Betrag, den die Kommunen vom Land erhalten (Verbundmasse) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden um 77 Mio. Euro reduziert. Das ist zwar ein erheblicher Einschnitt, allerdings durch den zeitlichen Vorlauf für die Kommunen entsprechend planbar. Die endgültige Bestätigung erfolgt im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Haushalts im Landtag.

    Gemeinsame Presseinformation der Fraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag
    Potsdam, 27. Mai 2025

     

  • Vorbereitung auf die konstituierende Sitzung – wir unterstützen mit einer Handreichung!

    Die SGK Brandenburg unterstützt kommunale Haupt- und Ehrenamtliche nicht nur mit Veranstaltungen, sondern auch mit Publikationen! Und deshalb erhalten unsere aktuellen Mitglieder unsere Ausgabe zur konstituierenden Sitzung in den kommunalen Vertretungen, mit einem umfassenden Beitrag von Christian Großmann und einem zu haushaltsrechtlichen Fragen von Paul Niepalla, kostenfrei zugesandt. Damit sich alle adäquat vorbereiten können!
    Solltet ihr euch für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren, sei es als gesamte Fraktion oder als Einzelmitglied, schicken wir sie euch auch gerne zu . Anfrage einfach an info@sgk-brandenburg.de!