DIE NEUE KOMMUNALVERFASSUNG DES LANDES BRANDENBURG

Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!  

Die SGK Brandenburg hat eine gedruckte Version der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg herausgebracht (einschließlich einer Beilage für die erst ab 1.1.2025 geltenden Bestimmungen) und unsere Mitglieder haben sie schon zugesandt bekommen. Nach Verfügbarkeit senden wir sie auch Nichtmitgliedern zu, Nachricht dazu per E-Mail an info@sgk-brandenburg.de!

 

Ähnliche Beiträge

  • Bund: Die Kommunen und der Koalitionsvertrag 2018

    Auch wenn der vorliegende Koalitionsvertrag, über den die Mitglieder der SPD bis zum 2. März dieses Jahres zu entscheiden haben, durchaus unterschiedlich beurteilt wird, scheint doch Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Bildung einer handlungsfähigen Regierung kurzfristig notwendig ist.

    Soweit es kommunalpolitische Aspekte in dem 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag betrifft, zeigt sich die Bundes-SGK mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. So erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, am 9. Februar dieses Jahres, dass die positiven Ergebnisse für die Kommunen überwiegen würde. Insbesondere die Beachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) und die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sei zu begrüßen.

    Baranowski weiter: „Die verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose sowie die geplanten Investitionen in Schulen, Bildung und den ÖPNV werden direkt erfahrbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist ein ebenso ein wichtiger Schritt vorwärts. Dabei werden wir darauf achten, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt. Positiv zu bewerten ist ebenfalls das Ziel, ein gesamtdeutsches Fördersystem zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, wie eine sachgerechte Altschuldenlösung mit Hilfe des Bundes auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Einführung einer Grundrente und eine Verbesserung des Mieterschutzes weisen deutlich auf die sozialdemokratische Handschrift im Koalitionsvertrag hin.

    Man habe sich jedoch zudem eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben gewünscht und werde sich dafür weiter einsetzen.

    Eine ausführliche Darstellung ist hier zu finden: Bundes-SGK Darstellung KoaV 2018

    Etwas kritischer sieht dies der Landkreistag. Obwohl auch er das Werk grundsätzlich begrüße seien nach seinem Dafürhalten die Finanzmittel nicht ausreichend finanziell abgesichert, zudem zeige der Vertrag eine strukturelle Schwächung der kommunalen Ebene. Was damit im Einzelnen gemeint ist, ist einer Kurzbewertung des Landkreistages vom 13. Februar zu entnehmen, siehe LKT Bewertung Koalitionsvertrag 2018

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt einige Aspekte des Koalitionsvertrages, wie unter anderem das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperations-verbotes, sodass in Zukunft der Bund auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen in die Bildung vor Ort investieren dürfe. Man erwarte jedoch, dass bestimmte Fragen noch geklärt würden, wie unter anderem die Kostentragung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden könnten und für Unterkunftskosten für Flüchtlinge die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wurde Seitens des Bundes deutlich kritisiert, schon weil dieser Anspruch bis 2025 nicht durchsetzbar sei. Weitere Details finden sich hier: Bewertung Koalitionsvertrag 2018

  • Ohne die Kommunen geht es beim Impfen nicht!

    Stellungnahme des Vorstandes der SGK Brandenburg e.V.

    Etwas mehr als ein Jahr, nachdem das erste Mal das Coronavirus in Deutschland entdeckt wurde, stehen bereits die ersten Impfstoffe zur Verfügung und es konnte deutschlandweit mit den Impfungen begonnen werden. So auch in Brandenburg. Damit konnte ein Meilenstein im Kampf gegen das Sars-Cov-2 Virus erreicht werden. Denn die Schutzimpfung ist ein elementarer Baustein, um das Leben aller wieder in „normale“ Bahnen zu lenken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Impfprozess so vollständig wie nötig, aber auch so zügig wie möglich erfolgt.

    Mittlerweile wurden die ersten Impfzentren eröffnet – unter anderem in Potsdam, Cottbus, Schönefeld oder Prenzlau. Schwierigkeiten zeigen sich aber dann, wenn ein Mangel an Impfstoffen dafür sorgt, dass es zwar ein Impfzentrum gibt, das aber mangels ausreichender Medikamente die Arbeit gar nicht erst aufnehmen kann oder aber wieder einstellen muss. Wie jüngst in Eberswalde. Hinzu kommt, dass in den vorhandenen Stellen statt der wünschenswerten bis zu 600 Impfdosen oft nur 70 verimpft werden können. Auch die Herausforderung in einem Flächenland, die zentralen Zentren tatsächlich zu erreichen, sorgt nicht nur für Unmut und offene Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch für eine deutliche zeitliche Verzögerung.

    Angesichts dieser logistischen Herausforderungen stellt sich vielen kommunal Verantwortlichen nun die Frage, ob das bisher praktizierte System, welches in wesentlichen Bereichen von der Perspektive der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, für die weiteren Impfphasen ausreichend tragfähig und belastbar sein wird. Als Menschen, die ehren- und hauptamtlich in der Verantwortung in ihren kommunalen Wirkungsbereichen stehen, haben sie tagtäglich mit den Menschen zu tun; sie sind in der Regel auch die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen relevanten Fragen vor Ort. In den Kommunen weiß man um die vorhandenen Räumlichkeiten, kann Fragen der Logistik schneller einschätzen und ist Hort der Daten, die für die weitere Impfstrategie erforderlich sind. Von den Kommunen gehen auch gerade zahlreiche Initiativen aus, wie z. B. die so genannten „Kümmerer“ die Impfwillige unterstützen oder Ehrenamtliche, die den Transport der Bürgerinnen und Bürger zu den Impfzentren übernehmen bis zu Überlegungen, die Impfungen – vielleicht mittels Impfbus – zu den Menschen in den Städten und Dörfern zu bringen.

    Mit einer stärkeren Einbindung der Kommunen in die laufenden Prozesse und einem einheitlichen Handeln, auch über die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Landräten und Landrätinnen hinaus, kann es gelingen, dass die so dringend notwendige, weitgehende Durchimpfung so zügig und so strukturiert wie möglich gelingt. Die Kommunen sind bereit dabei zu unterstützen, damit wir alle bald wieder zu einem normalen Alltag zurückkehren können.

  • Jahresplanung der SGK Brandenburg e. V. – Update

    Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.

    Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc. 

    Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!


  • Tue Gutes und rede darüber! Handbuch „Kommunikation, Kreativität, Haltung – Strategische Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik

    Wir freuen uns, dass die Sonderausgabe unserer Publikation, der Kommunal.POLITIK, die noch vor Weihnachten erschienen ist. Die Mitglieder der SGK Brandenburg haben sie bereits per Post erhalten.

    Für all diejenigen, die zwar (kommunal)politisch aktiv oder interessiert sind, aber nicht bei uns Mitglied sind, haben wir eine begrenzte Anzahl vorgehalten. Damit so viele wie möglich davon profitieren können. Es enthält eine ganze Menge nützliche Information für die (kommunal)politische Arbeit, was man braucht oder wissen sollte, um sich der Öffentlichkeit mitzuteilen, aber auch um Informationen aufzunehmen.

    Bei Interesse genügt eine E-Mail mit Namen und Adresse an: info@sgk-brandenburg.de.

  • Barrierearme und -freie Kommunikation in den Kommunen – kommunizieren wir so, dass uns jede/r versteht?

    Bild: Querschnitt/pixelio.de

    Kommunikation ist alles, heißt es immer und man solle die Menschen dort abholen, wo sie stehen. Aber geht das so einfach, wie es sich anhört? Gerade in dieser besonderen Zeit der Pandemie haben wir festgestellt, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger eben nicht dort abgeholt wird, wo er oder sie sich gerade befindet. Und dies aus den unterschiedlichsten Gründen.

    Welche das sein können und wie man in der Kommunikation darauf eingehen kann, welche Unterstützungsmöglichkeiten es hierfür gibt, wollen wir in dieser Online-Veranstaltung klären. Auch soll es um Möglichkeiten gehen, welche die Weitergabe an Informationen erleichtern können und um die einzelnen Besonderheiten bezogen auch auf die jeweilige Beeinträchtigung im Rahmen der Weitergabe von Informationen soll es gehen. An verschiedenen Beispielen soll dargestellt werden, auf welche Dinge konkret zu achten ist!

    Zudem möchten wir mit all denen ins Gespräch kommen, die eigene Erfahrungen gemacht haben und Vorschläge und Ideen haben, was und wie man etwas noch besser machen kann!

    Referent: Stephan Neumann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung findet online und kostenfrei statt!

    Anmeldungen sind möglich

    • per Telefon unter 0331/730 98 200,
    • per E-Mail über info@sgk-potsdam.de oder
    • hier:

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    Der kommunale Haushalt – lesen, verstehen, gestalten und steuern am 13. Juni 2020 in Eberswalde

    Der kommunale Haushalt und die Haushaltsberatungen gehören zu den wichtigsten Kernelementen der Kommunalpolitik. In der besonderen Verantwortung der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger liegt es dabei unter anderem die Erfüllung von Pflichtaufgaben mit den Wünschen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen, aber auch die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.

    In diesem Seminar, das für Neulinge in der Kommunalpolitik ebenso geeignet ist wie für bereits erfahrene Kommunalpolitikerinnen und –politiker, sollen die Grundlagen und Grundbegriffe, das politische Ziel der Doppik und die Rechtsgrundlagen ebenso zur Sprache kommen wie die Ziele, Tipps und Tricks in den kommunalen Haushaltsberatungen.

    Die SGK Brandenburg konnte dafür Paul Niepalla gewinnen, der als Verwaltungswissenschaftler theoretisches Wissen aber als erfahrener Kommunalpolitiker und Mitglied der Verwaltung darüber hinaus auch umfassende praktische Kenntnisse mitbringt.

    Ablaufplan

    10.00 – 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung, Rachil Rowald (SGK Geschäftsführerin)

    10.30 – 12.00 Uhr Der kommunale Haushalte Teil 1, Paul Niepalla

    12.00 – 12.30 Uhr Mittagspause

    12.30 – 14.00 Uhr Der kommunale Haushalt Teil 2, Paul Niepalla

    Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Alle Interessentinnen und Interessenten sind ganz herzlich eingeladen! Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten ihren (kommunalen) Haushalt mitzubringen, um anhand praktischer Beispiele Allgemeines und Besonderes diskutieren zu können.

    Wir freuen uns über Anmeldungen:

     

      • telefonisch unter 0331 / 730 98 200
      • per Fax 0331 / 730 98 202 oder
      • hier:

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