DER VORSTAND DER SGK BRANDENBURG STELLT SICH VOR – Wiebke Papenbrock (MdB):
TESTTEST 123455
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Videoaufnahme, Schnitt und Untertitel: Samuel Hildebrandt
Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2021 haben die Mitglieder der SGK Brandenburg e. V. einen neuen Vorstand gewählt:
Wir wünschen allen Mitgliedern der SGK Brandenburg, aber auch allen, die noch nicht Mitglied bei uns sind, frohe Festtage!
Mitte Februar war einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg, die im Nachgang ihrer Klausursitzung veröffentlicht wurde, zu entnehmen, dass man sich der finanziellen und strukturellen Stärkung der Kommunen annehmen wolle. Geplant sei es den Anteil der Kommunen an den Landeseinnahmen zu erhöhen, indem die Verbundquote in zwei Schritten von 20 auf dann wenigstens 21,6 Prozent erhöht werden soll. Dadurch würde sich die in §3 des Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ausgeführte Verbundmasse erhöhen, die sich aus einem Anteil an den so genannten Gemeinschaftssteuern, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Einnahmen zur Kompensation der Kraftfahrzeugsteuer speist. Von den Mitteln zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes fließen der Verbundmasse 40 Prozent zu. Im Ergebnis wäre die Änderung ein Aufwuchs um 220 Millionen Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt werden sollen.
Die Erhöhung wurde vor dem Hintergrund eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens vorgeschlagen, in dem untersucht wurde, ob die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen der Verteilung der Aufgaben noch entspricht. Die Verfasser dieses so genannten Symmetriegutachtens, regelmässig erstellt um die Angemessenheit von Lasten- und Finanzverteilung zu untersuchen, waren zu dem Schluss gekommen, dass die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen ist und schlägt dabei Werte von über 2,2 Prozent vor.
Tatsächlich lässt das Gutachten auch den Schluss zu, dass die Kommunen bereits in der Vergangenheit nicht angemessen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt wurden und die Quote auch aus diesen Gründen erhöht werden muss. Weiterhin im Raum steht zudem die Frage nach einer Fortschreibung der investiven Schlüsselzuweisungen, unabhängig von Verbundmasse und den Schlüsselzuweisungen auf, im Hinblick auf die die 2020 endgültig wegfallenden Solidarpaktmittel. Beides sollte in der anstehenden Überarbeitung des FAG in Brandenburg Berücksichtigung finden.
Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sogenannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.
Der Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 2021 ist hier zu finden (bitte klicken!):
Wie bei allem anderen hat Covid-19 auch Einfluß auf die Jahresplanung und die Arbeit der SGK Brandenburg. Unabhängig davon, dass es in der Zwischenzeit einschlägige Regelungen gibt, würden wir ohnehin weder unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch unsere Referentinnen und Referenten in die Gefahr einer Erkrankung bringen wollen.
Die ursprüngliche Planung für März und April lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Es geht ja nicht nur darum einige wenige Seminare auf die zweite Jahreshälfte zu verlegen, die Verteilung auf das Jahr ist ebenso durcheinander geraten, die Abstimmung der Seminare aufeinander sowie wie die Buchung der Referentinnen und Referenten, Orte, Verfügbarkeit, etc.
Wir arbeiten aber gerade mit Hochdruck daran die Jahresplanung anzupassen und bitten solange um etwas Verständnis, dass das noch ein klein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann!
„Ohne eine lückenlose Infrastruktur ist alles nichts“, so der Autor Ulrich Plate in seinem Beitrag in der Brandenburger Regionalausgabe der DEMO für Januar und Februar.
Mitte Februar sprach sich Ministerpräsident Woidke für eine Digitalisierung ländlicher Räume aus. Nach Absage der Verwaltungsreform mehrten sich die Stellungnahmen, dass eine effektive Digitalisierung in den Kommunen nur interkommunal stattfinden könne. Die Bildungsministerin Ernst wies Mitte Februar auf die Bedeutung der Digitalisierung im Bildungsbereich hin und der Statusbericht der Landesregierung zur digitalen Strategie für das Land greift umfassend zahlreiche Aspekte der Digitalisierung in Brandenburg auf. (zu finden ist der Bericht hier: Statusbericht der Landesregierung zur Digitalisierung ). Und auch bei den Verhandlungen für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene spielte das Thema eine große Rolle. Digitalisierung scheint alles und jeden und jede zu erfassen, so richtig fassbar wird es jedoch nicht immer.
Greift man einzelne Aspekte heraus, wird dies schon etwas überschaubarer. So gibt es bereits zahlreiche E-Government-Aktivitäten und Initiativen auf Ebene der Gemeinden und Städte, Kreise aber auch des Landes und auf Bundesebene. Der Bund mit seinem E-Government-Gesetz, wenigstens teilweise, einen rechtlichen Rahmen geschaffen und einige Bundesländer haben bereits eigene Gesetze oder sind damit aktuell befasst.
So wünschenswert eine moderne Verwaltung ist, die effizient, bürgerfreundlich und rechtssicher ist, so schwierig ist die Umsetzung, wenn die E-Akte auf die klassische Papierakte trifft und Schriftformerfordernisse kaum abnehmen. Problematisch stellt sich dabei nicht nur das so genannte ersetzende Scannen dar, wenn Verträge und andere Unterlagen eingescannt werden, sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob die gescannten Versionen dauerhaft verwertbar sind oder ob daneben noch die Originale in einer Akte geführt werden müssen. Welche Software wird verwendet und ist sie kompatibel zu etwaigen Schnittstellen oder anderen Verwaltungsträgern und bietet sie Zugriff auf alle erforderlichen Informationen, sichert aber gleichzeitig den Schutz der Daten und ist zudem barrierefrei?
Auch die Mitarbeiter müssen überzeugt und mitgenommen werden. Das wiederum setzt eine Software voraus, die für alle Beteiligten leicht zu verstehen ist. Denn was nützt die beste digitale Transformation, wenn weder die Bearbeiter und Bearbeiterinnen noch die Bürgerinnen und Bürger sie annehmen, einfach weil sie sie nicht bedienen können.
Dies alles sind Fragen, die alleine durch die Kommunen nicht gelöst werden können. In dem Bericht der Landesregierung dazu heißt es unter anderem: „Das in Vorbereitung befindliche brandenburgisches E-Government-Gesetz soll u. a. die Grundlagen legen für effektives und effizientes E-Government im Hinblick auf gemeinsam genutzte, einheitliche Infrastrukturen (Netz und Basiskomponenten), für die notwendige Angleichung an das Bundesrecht und die Einbeziehung der Kommunen. Die Landesregierung hat bereits früh Modernisierungen im Verwaltungsbereich in die Wege geleitet. Im Rahmen der 2003 beschlossenen E-Government-Strategie hat sie sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur Verwaltungsabläufe zu optimieren, sondern auch mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen sowie Dienstleistungen zu verbessern.“
Dieses Gesetz befindet sich nunmehr in einem frühen Unterrichtungs- und Abstimmungsstadium. Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung in anderen Bundesländern ist in der Ausgabe 03/04 der Landes-SGK EXTRA Brandenburg (in der Printversion und unter „Publikationen“) zu finden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird an dieser Stelle weiter berichtet.